85 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Annahme (Recht), Anwartschaftsrecht, Autorisierung, Österreich, Überweisung (Zahlungsverkehr), Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft (Schweiz), Bedingung (Recht), Beglaubigung, Behandlungsvertrag, Betreuung (Recht), Betreuungsgericht, Common Law, Dritter, Drittschuldner, Echtzeitüberweisung, Eherecht (Deutschland), Einfache Gesellschaft, Einverständnis (Strafrecht), Einwilligungsvorbehalt, Empfänger (Information), Erbrecht (Deutschland), Erklärung, Ex tunc, Falsus procurator, Familiengericht, Familienrecht (Deutschland), Forderung, Form (Recht), Genehmigungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Gesellschafter, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Gestaltungsrecht, Gläubiger, Handlungsfähigkeit (Deutschland), Hausfriedensbruch (Deutschland), Hauswirtschaft, Höchstpersönliches Recht, Informierte Einwilligung, Kaufvertrag, Körperverletzung (Deutschland), Lastschrift, Lebensversicherung, Minderjährigkeit, Mitglied, Nacherbe, ..., Obligationenrecht (Schweiz), Patient, Patientenverfügung, Privatrecht, Rechtsform, Rechtsgebiet, Rechtsgeschäft, Rechtssubjekt, Schriftform, Schuldübernahme, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Stellvertreter, Stellvertretung (Deutschland), Strafgesetzbuch (Deutschland), Tatbestand, Therapie, Ungewissheit, Unwirksamkeit, Verfügung, Vermögen (Recht), Vertrag, Vertragsrecht, Vertretungsmacht, Vordruck, Vormundschaft, Willenserklärung, Zahlungsauftrag, Zahlungsdiensterecht, Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtiger, Zahlungsverkehr, Zivilgesetzbuch, Zugang, Zugewinngemeinschaft. Erweitern Sie Index (35 mehr) »
Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
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Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland)
Der Allgemeine Teil (AT) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umfasst die §§ 1–240, die als Buch 1 den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB – den vier Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts – vorangestellt sind.
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Annahme (Recht)
Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.
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Anwartschaftsrecht
Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition, vergleichbar zum Vollrecht Eigentum, mit der Einschränkung aber, dass es nur dessen „wesensgleiches Minus“ ''minus'' darstellt.
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Autorisierung
Eine Autorisierung (von) ist im weitesten Sinne eine Zustimmung oder Erlaubnis, spezieller die Einräumung von Rechten gegenüber interessierten Rechtssubjekten, gegebenenfalls als Nutzungsrecht gegenüber Dritten.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Überweisung (Zahlungsverkehr)
Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bürgschaft (Schweiz)
Die Bürgschaft ist in der Schweiz ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
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Bedingung (Recht)
Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.
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Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
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Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.
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Betreuung (Recht)
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.
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Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.
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Common Law
__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).
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Dritter
Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.
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Drittschuldner
Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet.
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Echtzeitüberweisung
Die Echtzeitüberweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr des Bankwesens eine Zahlungsart, bei der im Online Banking Zahlungsvorgänge vom Zahlungspflichtigen bis zur Gutschrift beim Zahlungsempfänger laut Angaben der Koordinierungsorganisation in weniger als zehn Sekunden erfolgen sollen.
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Eherecht (Deutschland)
Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.
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Einfache Gesellschaft
Eine einfache Gesellschaft (eG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das grundsätzlich kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen.
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Einverständnis (Strafrecht)
Beim tatbestandsausschließenden Einverständnis im Strafrecht ist das potentielle Opfer mit der Verletzung seiner Rechtsgüter einverstanden.
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Einwilligungsvorbehalt
508x508px Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt.
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Empfänger (Information)
Ein Empfänger (auch Adressat oder Rezipient) ist im informationstheoretischen Sinn eines Sender-Empfänger-Modells eine Person oder Institution, die eine Nachricht oder eine andere Information durch ein Medium vom Absender (Adressant) übermittelt bekommt.
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Erbrecht (Deutschland)
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
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Erklärung
Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.
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Ex tunc
Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.
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Falsus procurator
Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter).
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Familiengericht
Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.
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Familienrecht (Deutschland)
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.
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Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Genehmigungsvorbehalt
Genehmigungsvorbehalt bezeichnet die Genehmigungsbedürftigkeit einer bestimmten Handlung.
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Geschäftsfähigkeit
In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
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Gestaltungsrecht
Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Handlungsfähigkeit (Deutschland)
Handlungsfähigkeit (auch Rechtshandlungsfähigkeit) bezeichnet die Fähigkeit, kraft eigenen Handelns Rechtswirkungen hervorzurufen.
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Hausfriedensbruch (Deutschland)
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
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Hauswirtschaft
Der Ausdruck Hauswirtschaft bezeichnet die in einem Haushalt oder einem Großhaushalt in Betracht zu ziehenden ökonomischen, technischen, ökologischen und sozialen Aspekte und Tätigkeiten.
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Höchstpersönliches Recht
Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.
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Informierte Einwilligung
Die Informierte Einwilligung, auch Informiertes Einverständnis und Informierte Zustimmung, eine Wortschöpfung nach dem englischen Vorbildsbegriff Informed Consent, auch Einwilligung nach erfolgter Aufklärung, bezeichnet im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung die von Information und Aufklärung getragene Einwilligung des Patienten in Eingriffe und andere medizinische Maßnahmen.
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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
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Körperverletzung (Deutschland)
Die Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.
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Lastschrift
Die Lastschrift (auch Bankeinzug genannt) ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger eine Forderung aufgrund eines vom Zahlungspflichtigen vorliegenden Mandats einziehen darf, was durch Kontogutschrift beim Zahlungsempfänger und nachfolgender Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen mittels Buchgeldübertragung geschieht.
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Lebensversicherung
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.
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Minderjährigkeit
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig.
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Mitglied
Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.
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Nacherbe
Nacherbe ist, wer in der Weise zum Erben eingesetzt wird, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Patient
Wartende Patientin in Nepal Als Patient bzw.
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Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
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Rechtsgebiet
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
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Schriftform
Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.
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Schuldübernahme
Die Schuldübernahme ist im deutschen Schuldrecht ein Vertrag, bei dem eine Schuld von einem Dritten gegenüber dem Gläubiger in der Weise übernommen wird, dass der Dritte an die Stelle des abgelösten Schuldners tritt.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Stellvertreter
Stellvertreter ist eine mit der Befugnis zur Stellvertretung ausgestattete natürliche Person in Organisationen, die bei Abwesenheit des eigentlichen Stelleninhabers dessen Funktion übernimmt.
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Stellvertretung (Deutschland)
Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.
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Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
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Tatbestand
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.
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Therapie
Therapie („Dienst, Pflege, Heilung, Behandlung“, von therapeuein „heilen, dienen“) oder Behandlung bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Behinderungen, Krankheiten und Verletzungen oder seelische Traumata positiv zu beeinflussen.
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Ungewissheit
Unter Ungewissheit versteht man in der Entscheidungstheorie die mangelnde Kenntnis über die künftige Entwicklung eines Umweltzustands.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Verfügung
Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.
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Vermögen (Recht)
Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen sowie die Abwicklung, Rechtswirkungen und Verletzung von Verträgen regeln.
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Vertretungsmacht
Die Vertretungsmacht ist ein Begriff aus dem Stellvertretungsrecht gemäß der § ff.
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Vordruck
Trümmerbeseitigung, Fortlaufend nummerierter Vordruck von August 1946, Verlag Th. Schäfer Der Vordruck ist in Wirtschaft und Verwaltung ein Schriftstück, das als Druckerzeugnis oder Datei bereits wesentliche Merkmale einer Rechtshandlung vorgibt, aber zur Rechtswirksamkeit noch durch individuelle Beschriftung vervollständigt werden muss.
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Vormundschaft
Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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Zahlungsauftrag
Überweisungsauftrag / Zahlschein (neutral) → Spende (Textschlüssel 19) Der Zahlungsauftrag ist im Bankwesen die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers (Bankkunde) an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ausgeführt werden soll.
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Zahlungsdiensterecht
Das Zahlungsdiensterecht ist ein in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Rechtsgebiet, das sich mit dem über Kreditinstitute abgewickelten nationalen Zahlungsverkehr befasst.
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Zahlungsempfänger
Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.
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Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtiger ist ein Wirtschaftssubjekt, das als Schuldner zur Geldzahlung an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) verpflichtet ist.
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Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr ist in der Wirtschaft die Gesamtheit aller Zahlungen, also Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten.
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Zugang
Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.
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Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand von Ehegatten.
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