16 Beziehungen: Aktie, Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktienrecht, Aufsichtsrat, Ausstehendes Kapital, Bedingtes Kapital, Gezeichnetes Kapital, Grundkapital, Handelsregister, Hauptversammlung, Kapitalerhöhung, Mehrheit, Option (Wirtschaft), Satzung (Privatrecht), Vorstand, Wandelanleihe.
Aktie
Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.
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Aktiengesellschaft (Deutschland)
Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.
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Aktienrecht
Aktiengesetz oder Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.
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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.
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Ausstehendes Kapital
Ausstehendes Kapital (ausstehende Einlagen) sind die von den Gesellschaftern noch nicht erfüllten Verpflichtungen zur Einzahlung ihrer Kapitaleinlage.
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Bedingtes Kapital
Als Bedingtes Kapital wird im Aktienrecht eine Kapitalmaßnahme bezeichnet, die nur in dem Maße stattfindet, wie vom Bezugsrecht oder Umtauschrecht bei einer Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht wird.
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Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital ist im deutschen Handelsrecht ein Teil des Eigenkapitals, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.
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Grundkapital
Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.
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Handelsregister
Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.
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Hauptversammlung
Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.
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Kapitalerhöhung
Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.
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Mehrheit
Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen.
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Option (Wirtschaft)
Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem bestimmten Preis (Optionspreis) zu kaufen oder an diese zu verkaufen.
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Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe (auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation) ist eine von einer Aktiengesellschaft ausgegebene und in der Regel mit einem Nominalzins ausgestattete Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen; andernfalls wird die Anleihe zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig.
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