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Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

Index Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist die Geschäftsordnung, die die Organisation und die Verfahren innerhalb der deutschen Bundesministerien, der Ministerien untereinander sowie ihre Zusammenarbeit mit den anderen Verfassungsorganen regelt.

29 Beziehungen: Abkürzung, Aufbauorganisation, Bürokratieabbau, Bundesministerium (Deutschland), Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesregierung (Deutschland), Deregulierung, Fayolsche Brücke, Gemeinsames Ministerialblatt, Geschäftsgang, Geschäftsordnung, Geschäftsordnung der Bundesregierung, Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland), Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts, Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß, Geschäftsverteilungsplan, Gesetzentwurf, Gesetzesfolgenabschätzung, Gesetzgebungslehre, Informationsfreiheitsgesetz, Linienorganisation, Nationaler Normenkontrollrat, Organigramm, Rechtsförmlichkeit, Verfassungsorgan, Verwaltungstransparenz, Verwaltungsträger.

Abkürzung

Zürcher Rathauses mit verschiedenen Abkürzungen Als Abkürzung (abgekürzt: Abk.) wird die gegenüber der ursprünglichen Länge verkürzte Darstellungsform eines Wortes oder einer Wortgruppe bezeichnet.

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Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische Gerüst einer Organisation (z. B. einer Behörde oder eines Unternehmens) und beschreibt den vertikalen Informations- und Weisungsfluss in einer Personenvereinigung, also wer welche Entscheidungen von wem bekommt und an wen diese weitergegeben werden.

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Bürokratieabbau

Bürokratieabbau ist ein Schlagwort in der Politik, Wirtschaft und Verwaltung und bezeichnet die Reduzierung der Überregulierung eines Behörden­handelns, das u. a.

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Bundesministerium (Deutschland)

Bundesministerium (fiktiv) Ein Bundesministerium ist eine einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde.

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Bundesministerium der Justiz

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesregierung (Deutschland)

Die Bundesregierung (BReg) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus.

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Deregulierung

Deregulierung bedeutet in der Ordnungspolitik, einem Teilbereich der Wirtschaftspolitik, die Vereinfachung von Marktregulierung durch den Abbau staatlicher Vorschriften und Normen.

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Fayolsche Brücke

Fayolsche Brücke zwischen P und F Die Fayolsche Brücke, seltener auch Passerelle, verbindet in Hierarchien nicht direkt unterstellte Stellen einer Kommunikationsstruktur, indem Informationen seitlich unter Duldung der Vorgesetzten ausgetauscht werden.

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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien.

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Geschäftsgang

Als Geschäftsgang wird der Verfahrensablauf einer Behörde vom Posteingang über die Bearbeitung bis zum Postausgang verstanden.

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Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

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Geschäftsordnung der Bundesregierung

Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) ist die Verfahrensordnung der Bundesregierung als Kollegialorgan und enthält Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern, dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

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Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland)

Die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) regelt die interne Geschäftstätigkeit des Bundesrates.

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Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts

Die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG) ist die aufgrund von § 1 Abs. 3 BVerfGG erlassene Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Sie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 69 GOBVerfG). Die GOBVerfG ist in zwei Teile unterteilt: Teil A enthält Vorschriften zur Organisation und Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts (§§ 1–19), Teil B enthält verfahrensergänzende Vorschriften (§§ 20–70). Letzterer ist nochmals unterteilt in 10 Titel: Sie enthalten verfahrensergänzende Vorschriften.

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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT, GOBT, BTGO oder GeschOBT) wird aufgrund von Abs. 1 Satz 2 GG erlassen und regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Deutschen Bundestages.

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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

Die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO) wird aufgrund von GG erlassen; sie ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die GemAusGO besteht aus zwei Teilen. Im ersten Abschnitt finden sich Regelungen zu Zusammensetzung und Einberufung, der zweite Abschnitt behandelt Verfahrensbestimmungen. Dabei erklärt Abs. 1 GemAusGO für das Verfahren des Ausschusses im Übrigen die Vorschriften der Geschäftsordnung des Bundestages über das Verfahren im Bundestag für entsprechend anwendbar.

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Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Gesetzentwurf

Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesentwurf ist der vollständig ausformulierte Gesetzestext (Entwurf), der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.

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Gesetzesfolgenabschätzung

Die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) befasst sich mit der Erfassung und Analyse von gewollten Auswirkungen und ungewollten Nebenwirkungen von Rechtsnormen.

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Gesetzgebungslehre

Die Gesetzgebungslehre ist eine relativ junge rechtswissenschaftliche Disziplin, die Form und Inhalt der Rechtsnormen mit dem Ziel untersucht, Kriterien, Richtlinien und Anleitungen zur rationalen Normgebung und Normgestaltung zu erarbeiten.

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Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt in Deutschland den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen.

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Linienorganisation

Unter Linienorganisation, auch Liniensystem oder Leitungssystem, versteht man im Rahmen der Aufbauorganisation systemische Ansätze, um Organisationseinheiten mit Hilfe von Leitungsbeziehungen zu einem hierarchisch gegliederten Organisationssystem zu verknüpfen.

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Nationaler Normenkontrollrat

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung.

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Organigramm

Das Organigramm (Kofferwort aus Organisation und Diagramm bzw. Kurzform von Organisationsdiagramm, auch Organisationsplan, Organisationsschaubild, Strukturplan, Stellenplan) ist eine grafische Darstellung der Aufbauorganisation einer Organisation, welche deren organisatorische Einheiten, Aufgabenverteilung (bzw. Hierarchieebenen) und Kommunikationsbeziehungen offenlegt.

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Rechtsförmlichkeit

Die Rechtsförmlichkeit oder Legistik ist die Lehre und die Regelung der formalen Gestaltung und Verwaltung von Rechtsvorschriften.

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Verfassungsorgan

Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes BundesorganVgl. auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.) wird u. a.

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Verwaltungstransparenz

Die Verwaltungstransparenz oder Transparenz der öffentlichen Verwaltung steht in engem Zusammenhang mit Transparenz in der Politik.

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Verwaltungsträger

Ein Träger öffentlicher Verwaltung (oder kurz Verwaltungsträger) ist ein Träger, der Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt und so ein Verwaltungshandeln der öffentlichen Verwaltung erst ermöglicht.

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