6 Beziehungen: Gemeinde, Gemeindestraße, Kreisstraße, Ortschaft, Straßen- und Wegerecht, Straßenbaulast.
Gemeinde
Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
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Gemeindestraße
Gemeindestraße in einem Wohngebiet Eine Gemeindestraße ist allgemein betrachtet eine Straße, die von einer Gemeinde gebaut und unterhalten wird.
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Kreisstraße
Kennzeichnung der Kreisstraße 22 (K 22) an einem Leitpfosten Kreisstraße ist die Bezeichnung für eine Straßenklasse in Deutschland.
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Ortschaft
Ortschaft bezeichnet in Deutschland sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer Siedlung.
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Straßen- und Wegerecht
Das Straßen- und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an den Straßen (auch den Wasserstraßen), Wegen und Plätzen der Allgemeinheit.
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Straßenbaulast
Bei der Straßenbaulast handelt es sich um die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung, Änderung, Erhaltung und zum Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen.
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