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Gefahrübergang

Index Gefahrübergang

Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.

35 Beziehungen: Annahme (Recht), Annahmeverzug, Anspruch (Recht), Übergabe (Sachenrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Beweislastumkehr, Bringschuld, Entgelt, Garantie, Gattungsschuld, Gegenleistung, Geldschuld, Gewährleistung, Gläubiger, Holschuld, Kaufvertrag, Leistungsgefahr, Mangel (Recht), Preisgefahr, Privatrecht, Rechtsbegriff, Risiko, Sache (Recht), Schickschuld, Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Spedition, Stückschuld, Synallagma, Unternehmer, Unwirksamkeit, Verbraucher, Verbrauchsgüterkauf, Vermutung (Recht), Versendungskauf.

Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Annahmeverzug

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.

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Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

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Entgelt

Der Begriff Entgelt (n.; Plural Entgelte) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung.

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Garantie

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag).

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Geldschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.

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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.

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Leistungsgefahr

Die Leistungsgefahr (seltener LieferungsgefahrVergleiche Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Risiko

Risiko weist je nach Fachgebiet einen unterschiedlichen Begriffsinhalt auf, allgemein wird hierunter die Möglichkeit des Eintritts künftiger Ereignisse, die nachteilige Auswirkungen wie Verlustgefahren in sich bergen, verstanden.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Spedition

Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen, das den Transport von Waren organisiert.

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Stückschuld

Stückschuld (auch Speziesschuld) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Schuldrecht.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verbrauchsgüterkauf

Der Verbrauchsgüterkauf ist im deutschen Schuldrecht der Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer (BGB) als Verkäufer an einen Verbraucher (BGB) als Käufer.

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Vermutung (Recht)

Eine gesetzliche Vermutung regelt in der Rechtswissenschaft die Verteilung der Beweislast.

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Versendungskauf

Der Versendungskauf ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Versand der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übernimmt oder von Dritten durchführen lässt.

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