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Gebührenvereinbarung

Index Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist die vertragliche Vereinbarung des Entgelts für eine (frei-)berufliche Tätigkeit, bei welcher die Vergütung des Berufsträgers an sich durch eine gesetzliche Gebührenordnung festgelegt ist.

5 Beziehungen: Gebührenordnung, Gerichts- und Notarkostengesetz, Notar, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Gebührenordnung

Gebührenordnungen sind Rechtsnormen zur Abrechnung von Gebühren als Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen.

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Gerichts- und Notarkostengesetz

Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) trat am 1.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1.

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