7 Beziehungen: Aufenthaltsraum, Bauordnungsrecht, Fußboden, Gebäude, Gebäude geringer Höhe, Gebäudeklasse, Hochhaus.
Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum ist allgemein betrachtet ein Raum innerhalb von Wohnungen oder Gebäuden, der für einen längeren Aufenthalt von Menschen geeignet ist.
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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder.
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Fußboden
Als Fußboden wird das Bauteil in einem Gebäude bezeichnet, welches als begehbare Fläche mit je nach technischer und ästhetischer Anforderung unterschiedlichen Bodenbelägen auf einer statisch tragenden Schicht oder einem horizontalen Bauteil wie der Bodenplatte oder Geschossdecke ruht.
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Gebäude
Wohngebäude Haus Dellwig bei Dortmund Dom Santa Maria del Fiore (Florenz) Ringlokschuppen Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.
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Gebäude geringer Höhe
Als Gebäude geringer Höhe wird im deutschen Bauordnungsrecht ein Gebäude bezeichnet, bei dem der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt.
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Gebäudeklasse
In Deutschland werden Gebäude gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt.
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Hochhaus
Das Majakka-Hochhaus in Kalasatama, Helsinki (in Bau 2019) Bahntower in Berlin, Potsdamer Platz (* 2000; Foto 2008) SKF in Schweinfurt (* 1962; 1970) Der Bautyp Hochhaus umfasst Bauwerke, die neben der Höhe auch über die Form definiert werden.