7 Beziehungen: Bundesnetzagentur, Erdgas, Fernleitungsnetzbetreiber, Gasnetzentgeltverordnung, Gastag (Erdgas), Heizperiode, Vertrag.
Bundesnetzagentur
Sitz der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld Dienstsitz in Mainz Außenstelle in Eschborn Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
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Erdgas
Kugelgasbehälter Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch, das in unterirdischen Lagerstätten vorkommt.
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Fernleitungsnetzbetreiber
Fernleitungsnetzbetreiber (FNB, engl. Transmission System Operator, kurz TSO) sind Dienstleistungsunternehmen, die die Infrastruktur der überregionalen Gasnetze zum Transport von Erdgas operativ betreiben, für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Gashändlern/-lieferanten diskriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren.
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Gasnetzentgeltverordnung
Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), eine deutsche Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen, regelt im liberalisierten Energiemarkt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Gas durch die Netze der Gasnetzbetreiber zu den Verbrauchern.
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Gastag (Erdgas)
Ein Gastag ist im Bereich der Gaswirtschaft der Zeitraum von 24 Stunden, an dem an einem Gashandelsplatz, z. B. der European Energy Exchange in Leipzig, Gasmengen gehandelt werden.
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Heizperiode
Als Heizperiode oder Heizzeit wird in der Heizungs- und Klimatechnik der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizanlage in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur zu halten.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).