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Fährenbetriebsverordnung

Index Fährenbetriebsverordnung

Die Fährenbetriebsverordnung (FäV) ist eine Verordnung der Bundesrepublik Deutschland, die den Betrieb und die Aufsicht über die Fähren auf Bundeswasserstraßen sowie das Verhalten des Fährpersonals und der Fährbenutzer regelt.

5 Beziehungen: Bundeswasserstraße, Deutschland, Fähre, Verkehrsrecht, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Bundeswasserstraße

Hauptstrecken der Bundeswasserstraßen in Deutschland Die deutschen Bundeswasserstraßen sind nach der Legaldefinition wasserwegerechtlich in § 1 des deutschen Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) die Seewasserstraßen in Gestalt der Küstengewässer sowie dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes (siehe Liste deutscher Binnenwasserstraßen des Bundes).

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Fähre

Fähren auf der Donau in Galați (Rumänien) Mbam in der Nähe von Bafia (Kamerun) Eine Fähre (mhd. vere; zu mhd. vern, ahd. ferian ‚mit dem Schiff fahren‘) ist ein Verkehrsmittel, das dem Übersetzverkehr über ein Gewässer dient.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

Betriebshof des WSA Elbe-Nordsee Dienstort Tönning an der Eider Antennenturm des WSA Weser-Jade-Nordsee Dienstort Wilhelmshaven Betriebshof des WSA Elbe-Nordsee Dienstort Cuxhaven Arkona'' des WSA Ostsee Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA, Plural WSÄ) in Deutschland sind Teil der Organisationsstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) untersteht.

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Leitet hier um:

FäV, Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen.

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