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Friedensschluss

Index Friedensschluss

Ein Friedensschluss ist eine völkerrechtliche Erklärung des Friedenszustandes zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich bisher im Krieg befanden.

18 Beziehungen: Bundesgesetz (Deutschland), Deutscher Bundestag, Deutschland, Frieden, Friedenskongress, Friedensvertrag, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Intervention (Politik), Krieg, Kriegsvölkerrecht, Neutralität (internationale Politik), Präliminarfrieden, Präliminarien, Sonderfrieden, Staat, Völkerrecht, Waffenstillstand, 19. Jahrhundert.

Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutscher Bundestag

Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland als Siegel des Präsidenten des Bundestages 3. Oktober 1990 gehisst Bundesregierung, 2014 Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Frieden

CND-Symbol Panzerhaubitze M109 Friede oder Frieden (von althochdeutsch fridu „Schonung“, „Freundschaft“) ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand der Stille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung und besonders von Krieg.

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Friedenskongress

Friedenskongress steht für folgende Friedensinitiativen.

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Friedensvertrag

Ḫatti) Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der den Kriegszustand beendet (Frieden) und einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Intervention (Politik)

Die Intervention (lat. intervenire ‚dazwischentreten, sich einschalten‘) bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation.

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Krieg

Bilder eines „modernen“ Krieges (Zweiter Golfkrieg) Als Krieg wird ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt bezeichnet, an dem planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind.

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Kriegsvölkerrecht

Als Kriegsvölkerrecht (engl. Law of Armed Conflict, kurz LOAC) werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet.

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Neutralität (internationale Politik)

Zweiten Weltkrieg große Markierungen mit Flagge und Landesname an der Schiffseite angebracht, damit U-Boote darauf hingewiesen werden, dass dieses Schiff neutral ist.Die Neutralität (von lateinisch neuter, keiner von beiden) eines Staates bedeutet entweder das Abseitsstehen in einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten oder bezeichnet generell die allgemeine Politik der Neutralität.

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Präliminarfrieden

Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.

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Präliminarien

Als Präliminarien bezeichnet man Vorverhandlungen und vorläufige Abmachungen (vgl. Präliminarfrieden).

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Sonderfrieden

Als Sonder- oder Separatfrieden wird üblicherweise ein Friedensschluss zwischen einer sich im Krieg befindenden Nation mit einer bisher befeindeten Nation bezeichnet, bei dem die Verbündeten einer der Nationen nicht konsultiert oder gar in den Frieden eingeschlossen werden.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Waffenstillstand

Ein Waffenstillstand ist ein vorläufiges Niederlegen der Waffen im Krieg und meistens als Vorstufe zum Frieden geplant.

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19. Jahrhundert

Die Welt um 1815 Die Welt um 1898 Das 19.

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