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Freiberuf

Index Freiberuf

Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für.

8 Beziehungen: Freelancer, Freiberufler (Österreich), Freier Beruf (Österreich), Freier Beruf (Deutschland), Freier Mitarbeiter, Freischaffender, Gewerbeordnung 1994, Selbständigkeit (beruflich).

Freelancer

Freelancer steht für.

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Freiberufler (Österreich)

Unter Freiberufler oder Freiberufliche Tätigkeit versteht man im österreichischen Steuer- und Versicherungsrecht gewisse nicht gewerbescheinpflichtige selbständige berufliche Tätige (respektive Tätigkeiten).

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Freier Beruf (Österreich)

Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen.

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Freier Beruf (Deutschland)

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.

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Freier Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.

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Freischaffender

Unter Freischaffenden versteht man diejenigen, die in selbständiger Leistung Werke produzieren, ohne dass sie in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen.

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Gewerbeordnung 1994

Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist ein österreichisches Gesetz, das die selbständig ausgeübten Gewerbe, den Zugang zu diesen und deren Ausübung regelt.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Leitet hier um:

Freiberufler, Freiberuflich, Freiberuflich Tätiger, Freiberufliche Tätigkeit, Freiberuflichkeit, Freie Berufe, Freier Beruf.

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