14 Beziehungen: Bildrechte, Fotografie, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, Hausrecht, Lichtbild, Lichtbildwerk, Markenrecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Rechtspraxis, Rechtswissenschaft, Urheberrecht, Verwandte Schutzrechte.
Bildrechte
Bildrechte sind die dem Lichtbildner zustehenden Urheberrechte an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk.
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Fotografie
alternativtext.
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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9.
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Hausrecht
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden.
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Lichtbild
Lichtbild ist die älteste deutsche Bezeichnung für eine Fotografie (auch: Photographie, kurz: ein Foto).
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Lichtbildwerk
Ein Lichtbildwerk im Sinne der Berner Übereinkunft ist gem.
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Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll.
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Medienrecht
Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein.
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Persönlichkeitsrecht
Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
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Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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Rechtspraxis
Als Rechtspraxis wird entgegen der Rechtstheorie die tatsächliche Umsetzung der Rechtsordnung im Leben bezeichnet, also wie eine Person im gesetzten Rechtsrahmen handelt.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
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Verwandte Schutzrechte
Als verwandte Schutzrechte (auch: Nachbarrechte oder Leistungsschutzrechte) bezeichnet man in den Rechtswissenschaften und dort speziell im Immaterialgüterrecht gewisse Rechte, die eine enge Beziehung oder Ähnlichkeit zu den Urheberrechten aufweisen.
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