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Firmenausschließlichkeit

Index Firmenausschließlichkeit

Die Firmenausschließlichkeit ist ein Grundsatz des Firmenrechts und bedeutet, dass sich eine neue Firma an demselben Ort von bereits bestehenden Namen (Firma) eindeutig unterscheiden muss.

24 Beziehungen: Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Österreich, Deutscher Bund, Deutschland, Firma, Gemeinde, Gerichtsbezirk, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Handelsgesetzbuch, Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Juristische Person, Liechtenstein, Markenrecht, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Natürliche Person, Obligationenrecht (Schweiz), Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Persönlichkeitsrecht, Personen- und Gesellschaftsrecht, Personengesellschaft, Schweiz, Sitz (juristische Person), Unternehmensgesetzbuch.

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) war das erste umfassend kodifizierte und weiträumig geltende Handelsgesetzbuch in Deutschland und Vorgängergesetz des heutigen deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk (oder Sprengel) bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Industrie- und Handelskammer

Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg · Wesel · Kleve in Duisburg Hauptsitz der IHK Trier Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammern, Handelskammern, Gewerbekammern, Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien;, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Liechtenstein

Liechtenstein (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde.

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Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) ist einer der ersten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Persönlichkeitsrecht

Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.

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Personen- und Gesellschaftsrecht

Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) ist am 19.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Unternehmensgesetzbuch

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.

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Leitet hier um:

Firmenausschliesslichkeit.

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