40 Beziehungen: AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, Allfinanz, Anlageberatung, Arbeitnehmer, Bank, Bankfachwirt, Bankkaufmann, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Darlehen (Deutschland), Fachberater für Finanzdienstleistungen, Fachwirt für Finanzberatung, Finanzanlagenfachmann, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzmakler, Finanzprodukt, Finanzvertrieb, Geschlossener Fonds, Gewerbeanmeldung, Handelsvertreter, Honorarberatung, Industrie- und Handelskammer, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Kredit, Kreditwesengesetz, Makler, Makler- und Bauträgerverordnung, Offener Investmentfonds, Private Finanzplanung, Rechtsberatungsgesetz, Rentenberater, Selbständigkeit (beruflich), Steuerberatungsgesetz, Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsberater, Versicherungsfachmann, Versicherungsmakler, Versicherungsmakler (Deutschland), Versicherungsvermittler, Versicherungsvertreter.
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) ist ein Berufsverband in Deutschland tätiger Versicherungsmakler und unabhängiger Finanzdienstleister.
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Allfinanz
Allfinanz bezeichnet die Kooperation von rechtlich unabhängigen Unternehmen des Finanzwesens wie Finanzdienstleister, Kreditinstitute (Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Bausparkassen), Versicherern und Investmentgesellschaften wie auch das Ergebnis dieses Prozesses.
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Anlageberatung
Unter Anlageberatung versteht man im Bankwesen eine Beratung, die den Bankkunden über die Risiken und Chancen der verschiedenen Finanzprodukte aufklären soll und dabei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden berücksichtigt.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Bank
Bankenviertel in Frankfurt am Main Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das seinen Bankkunden Bankgeschäfte und weitere Finanzdienstleistungen anbietet.
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Bankfachwirt
Geprüfter Bankfachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird.
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Bankkaufmann
Bankkaufmann beziehungsweise Bankkauffrau ist ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf, der von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten angeboten wird.
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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
Logo Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist ein Berufsvertretungs- und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute.
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Darlehen (Deutschland)
Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.
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Fachberater für Finanzdienstleistungen
Die IHK-Fortbildung Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
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Fachwirt für Finanzberatung
Die IHK-Fortbildung Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird.
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Finanzanlagenfachmann
Finanzanlagenfachmann/-frau (offiziell Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK) ist ein Ausbildungsstandard in der deutschen Finanzdienstleistungsbranche.
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Finanzdienstleistungsinstitut
Ein Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) ist laut deutschem Kreditwesengesetz (KWG) ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist.
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Finanzmakler
Finanzmakler ist eine Sammelbezeichnung für sämtliche Makler, die im Finanzwesen Anlagevermittlung, Finanzberatung, Kreditvermittlung oder Versicherungsvermittlung betreiben.
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Finanzprodukt
Unter Finanzprodukt (auch Finanzanlage, Finanzinstrument oder Anlageprodukt) versteht man im Finanzwesen Produkte, die einem Anleger als Geld- oder Kapitalanlage (Investition) oder einem Spekulanten zur Spekulation dienen.
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Finanzvertrieb
Ein Finanzvertrieb ist eine Vertriebsorganisation, die an ihre Kunden, vorwiegend Verbraucher, ein umfassendes Allfinanz-Angebot Versicherungen, Vermögensanlagen (Produkte des grauen Kapitalmarkts), Anteilen an offenen und geschlossenen Investmentvermögen und Finanzierungen vermittelt.
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Geschlossener Fonds
Ein geschlossener Fonds (oder geschlossener Investmentfonds; heute: geschlossene Investmentvermögen;, CEF) ist im Finanzwesen ein Investmentfonds, der eine feststehende Anzahl von Investmentzertifikaten oder ein feststehendes Fondsvermögen vorsieht, die während eines vorgesehenen Platzierungszeitraums platziert werden sollen, wobei der Fonds keine Rücknahmepflicht für ausgegebene Investmentzertifikate übernimmt.
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Gewerbeanmeldung
Gewerbeschein 1913 vom Bezirksausschuss Stralsund Wandergewerbeschein 1913 vom Bezirksausschuss Stralsund Gewerbeanmeldung von 1957 Eine Gewerbeanmeldung (oder Gewerbeanzeige) ist ein Vorgang, durch den ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.
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Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist gemäß Abs.
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Honorarberatung
Mit Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater keine Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktanbieter erhält, sondern stattdessen ein Honorar vom Beratungsempfänger.
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Industrie- und Handelskammer
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg · Wesel · Kleve in Duisburg Hauptsitz der IHK Trier Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammern, Handelskammern, Gewerbekammern, Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien;, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen.
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Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (Deutschland) bzw.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.
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Makler
Abgrenzung des Handelsmaklers von Handelsvertreter und Kommissionär Der Makler (oder Handelsmakler) ist ein Absatzmittler, der gewerbsmäßig für andere Wirtschaftssubjekte – ohne von ihnen auf Grund eines Rechtsverhältnisses ständig damit betraut zu sein – die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt.
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Makler- und Bauträgerverordnung
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine aus der Gewerbeordnung abgeleitete Rechtsverordnung, die im deutschen Gewerberecht vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages erteilt.
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Offener Investmentfonds
Funktionsweise eines offenen Investmentfonds in Deutschland Ein offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage.
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Private Finanzplanung
Private Finanzplanung oder persönliche Finanzplanung ist die Finanzplanung der Privathaushalte.
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Rechtsberatungsgesetz
Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), bis 1964 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung, regelte bis zum 30.
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Rentenberater
Rentenberater ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die Erlaubnis gemäß § 10 Abs.
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Selbständigkeit (beruflich)
Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.
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Steuerberatungsgesetz
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die entgeltliche (aber auch nebenberufliche oder unentgeltliche) Hilfeleistung (d. h. Beratung und Vertretung) in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie dazu befugte Gesellschaften, d. h.
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Versicherer
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).
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Versicherung (Kollektiv)
Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.
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Versicherungsberater
Der Versicherungsberater berät und betreut Unternehmen, Selbständige, Privatkunden und Behörden in deren Auftrag über alle Formen der Individualversicherung und ist daher zu einer am festgestellten persönlichen Bedarf orientierten Beratung verpflichtet.
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Versicherungsfachmann
Versicherungsfachmann/-frau (offiziell Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK, ehemals Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)) ist ein Ausbildungsstandard in der Versicherungsbranche.
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Versicherungsmakler
Versicherungsmakler steht für.
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Versicherungsmakler (Deutschland)
Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern.
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Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler sind im Versicherungswesen die mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Gewerbetreibenden.
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Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent ist ein Beruf, der auf eigene Rechnung für einen Versicherer ausgeübt wird.
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Leitet hier um:
Ein-Firmen-Agent, Einfirmenagent, Finanzberaterin, Mehrfachagent, Vermögensberater, Vermögensberatung.