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Richtlinie 2004/113/EG

Index Richtlinie 2004/113/EG

Die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.

16 Beziehungen: Europäische Union, Europäischer Gerichtshof, Finanzdienstleistung, Gerichtshof der Europäischen Union, Gleichheitssatz, Gleichstellung der Geschlechter, Pink Tax, Statistik, Unisex-Tarif, Versicherer, Versicherungsmathematik, Versicherungsprämie, Versicherungsvertrag, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Vertragsfreiheit, Viktimisierung.

Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

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Finanzdienstleistung

Finanzdienstleistung ist eine Sammelbezeichnung für finanzwirtschaftliche marktfähige Dienstleistungen, die von Finanzintermediären, insbesondere Finanzdienstleistungsinstituten, angeboten werden.

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Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU; CVRIA, auch CURIA, lateinisch für ‚Amtsgebäude‘) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (EU-Vertrag).

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Gleichheitssatz

Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).

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Gleichstellung der Geschlechter

sprache.

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Pink Tax

Pinkfarbene Einweg- und Systemrasierer, wie sie für Frauen vermarktet werden Als Pink Tax (Engl.,etwa „Rosasteuer“) wird metaphorisch der Mehrpreis bezeichnet, der bei speziell für Frauen angebotenen Produkten und Dienstleistungen gegenüber gleichartigen Erzeugnissen für Männer verlangt wird.

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Statistik

Statistik „ist die Lehre von Methoden zum Umgang mit quantitativen Informationen“ (Daten).

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Unisex-Tarif

Ein Unisex-Tarif ist ein Versicherungstarif, der das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium verwendet, obwohl es die Risikobewertung beeinflusst.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherungsmathematik

Die Versicherungsmathematik ist ein Teilgebiet der Mathematik.

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Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie (oder Versicherungsbeitrag) ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für den in einem Versicherungsvertrag vom Versicherer gewährten Versicherungsschutz.

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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Viktimisierung

Viktimisierung ist ein Fachbegriff vor allem in der Kriminologie.

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Leitet hier um:

EU-Gleichstellungsrichtlinie, Europäische Gleichstellungsrichtlinie, Gleichbehandlungsrichtlinie wegen des Geschlechts außerhalb der Arbeitswelt, Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Unisex-Richtlinie, Vierte Gleichstellungsrichtlinie, Zweite Gender-Richtlinie.

AusgehendeEingehende
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