11 Beziehungen: Einlage, Firmenbuch, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich), Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Österreich), Kommanditist, Offene Gesellschaft (Österreich), Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Unternehmensgegenstand, Unternehmensgesetzbuch.
Einlage
Einlage steht für.
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Firmenbuch
Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis.
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Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)
An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligen sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften, sie ist eine Personengesellschaft.
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Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).
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Kommanditgesellschaft (Österreich)
Eine Kommanditgesellschaft (KG) nach österreichischem Recht ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck (einschließlich freiberuflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben, wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementär ist.
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Kommanditist
Kommanditist ist die Bezeichnung für den nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Teilhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).
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Offene Gesellschaft (Österreich)
Die offene Gesellschaft (OG) ist eine Rechtsform in Österreich und ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft, ist aber anders als diese seit 1.
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Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Tätigkeit eines Unternehmensträgers.
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Unternehmensgesetzbuch
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.
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Leitet hier um:
Durchgriffsprinzip, Erwerbsgesellschaft, Erwerbsgesellschaftengesetz, Kommandit-Erwerbsgesellschaft, Kommanditerwerbsgesellschaft, Kommanditerwerbsgesellschaft (Österreich), Offene Erwerbsgesellschaft.