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Erwerb

Index Erwerb

Erwerb steht für.

6 Beziehungen: Übereignung, Erwerb vom Nichtberechtigten, Erwerbseinkommen, Erwerbstätigkeit, Erwerbung (Bibliothek), Kaufvertrag.

Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Erwerbseinkommen

Das Erwerbseinkommen oder Arbeitseinkommen setzt sich aus Einnahmen (in Form von Geld, Natural- oder selten Dienstleistungen) zusammen, die eine Person für die Ausübung einer entlohnten oder selbständigen Tätigkeit erhält.

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Erwerbstätigkeit

Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausüben.

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Erwerbung (Bibliothek)

Die Erwerbung oder Akzession (von lateinisch accessio ‚das Hinzukommen‘) ist ein Arbeitsvorgang in Bibliotheken.

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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.

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Leitet hier um:

Erwerben, Erwerbung.

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