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Erweitertes Splitting

Index Erweitertes Splitting

Ein erweitertes Splitting kann vom Familiengericht im Rahmen eines bei einer Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs angeordnet werden.

7 Beziehungen: Anwartschaft, Ehegattensplitting, Familiengericht, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Quasisplitting, Realteilung (Familienrecht), Versorgungsausgleich.

Anwartschaft

Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.

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Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting (von) ist das in Deutschland seit 1958 zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern angewendete Splittingverfahren.

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Familiengericht

Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Quasisplitting

Unter Quasisplitting versteht man im deutschen Familienrecht eine besondere Form des Versorgungsausgleichs.

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Realteilung (Familienrecht)

Die Realteilung ist eine in § 1 Abs.

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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

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