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Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Index Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Beim Eigentumsvorbehalt (lat. pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung.

61 Beziehungen: Absonderungsrecht, Abtretung (Deutschland), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Anwartschaftsrecht, Auflassung, Aussonderungsrecht, Übereignung, Übersicherung (Zivilrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Bereicherungsrecht, Besitz (Deutschland), Dingliche Einigung, Dinglicher Anspruch, Dissens, Drittwiderspruchsklage, Eigentum, Eigentumsvorbehalt (Österreich), Eigentumsvorbehalt (Schweiz), Einzugsermächtigung, Erwerb vom Nichtberechtigten, Factoring, Gerichtsvollzieher (Deutschland), Grundstück, Handelsgesetzbuch, Insolvenz, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzquote, Insolvenztabelle, Insolvenzverwalter, Kaufvertrag (Deutschland), Kontokorrent, Kreditsicherungsrecht (Deutschland), Latein, Masseverbindlichkeit, Miteigentum, Nacherfüllung, Pactum de non cedendo, Pfand (Recht), Pfandrecht, Pfändung, Rücktritt (Zivilrecht), Sache (Recht), Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Teilverzichtsklausel, Treu und Glauben, Verarbeitung (Recht), Verbindung (Recht), ..., Verbraucherdarlehensvertrag, Verbundenes Unternehmen, Verfügungsermächtigung, Verfügungsgeschäft, Verjährung (Deutschland), Vermischung (Recht), Verpflichtungsgeschäft, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zug um Zug (Recht), Zurückbehaltungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (11 mehr) »

Absonderungsrecht

Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).

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Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition, vergleichbar zum Vollrecht Eigentum, mit der Einschränkung aber, dass es nur dessen „wesensgleiches Minus“ ''minus'' darstellt.

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Auflassung

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.

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Aussonderungsrecht

Aussonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht und beschreibt das Recht zur Ausgliederung von Gegenständen, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehören.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Übersicherung (Zivilrecht)

Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Marktwert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

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Dinglicher Anspruch

In der Rechtswissenschaft bezeichnen die dinglichen Ansprüche nach allgemeiner Auffassung Ansprüche, die sich aus einem dinglichen Recht ergeben und dessen Verwirklichung dienen.

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Dissens

Dissens (von.

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Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage (auch: Interventionsklage) ist eine prozessuale Gestaltungsklage des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts, geregelt in bis der Zivilprozessordnung (ZPO).

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsvorbehalt (Österreich)

Im österreichischen Recht ist der Eigentumsvorbehalt nicht ausdrücklich im Gesetz (z. B. ABGB) geregelt, sondern wird seit jeher aufgrund der Vertragsfreiheit (und der Dispositivität des ABGB) als zulässige Vereinbarung angesehen.

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Eigentumsvorbehalt (Schweiz)

Im Schweizerischen Recht ist der Eigentumsvorbehalt in f. ZGB geregelt.

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Einzugsermächtigung

Das Einzugsermächtigungsverfahren war in Deutschland und Österreich neben dem Abbuchungsauftrag eines von zwei Lastschriftverfahren im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Factoring

Factoring ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor).

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Gerichtsvollzieher (Deutschland)

Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzquote

Die Insolvenzquote ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht.

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Insolvenztabelle

Eine Insolvenztabelle ist ein vom Insolvenzverwalter nach InsO aufgestelltes Verzeichnis aller angemeldeten und von ihm geprüften Forderungen der Insolvenzgläubiger.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Kontokorrent

Ein Kontokorrent (und de) ist in der Wirtschaft die übliche Form der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen einer Geschäftsverbindung zwecks Verrechnung gegenseitiger Zahlungen.

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Kreditsicherungsrecht (Deutschland)

Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Masseverbindlichkeit

Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Nacherfüllung

Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.

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Pactum de non cedendo

Das Pactum de non cedendo bestimmt ein vereinbartes Abtretungsverbot.

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Pfand (Recht)

Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Teilverzichtsklausel

Die Teilverzichtsklausel, auch Freigabeklausel genannt, dient in der Regel dazu, ein mögliches Auftreten einer Sittenwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Globalzession bei der Kollision zwischen verschiedenen Kreditgebern auszuschließen.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Verarbeitung (Recht)

Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbständiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verbindung (Recht)

Verbindung bedeutet im Sachenrecht die technische Verbindung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verbraucherdarlehensvertrag

Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw.

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Verbundenes Unternehmen

Als verbundene Unternehmen, auch Konzernunternehmen, bezeichnet man in Deutschland und Österreich üblicherweise Unternehmen ein und desselben Konzerns.

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Verfügungsermächtigung

Die Verfügungsermächtigung ist ein in BGB geregeltes Rechtsinstitut.

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vermischung (Recht)

Unter Vermischung oder Vermengung versteht man im Sachenrecht die technische Vermischung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Menge.

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Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zug um Zug (Recht)

Ein Leistungsaustausch Zug um Zug bedeutet im deutschen Schuldrecht, dass der eine Teil nur dann zu leisten hat, wenn auch der andere Teil zur gleichen Zeit leisten kann, BGB.

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Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger einen Anspruch geltend macht, der Schuldner aber einen fälligen Gegenanspruch hat.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Erweiterter Eigentumsvorbehalt, Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt.

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