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Erstversicherung

Index Erstversicherung

In der Erstversicherung besteht ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer als Endverbraucher des Versicherungsschutzes.

9 Beziehungen: Juristische Person, Kunde, Natürliche Person, Rückversicherung, Terminus, Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag (Deutschland).

Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kunde

Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Rückversicherung

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen.

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Terminus

Ein Terminus (auch Fachterminus oder Fachwort, oder der bezeichnete Fachbegriff) ist ein in einer Fachsprache verwendeter Name eines im zugehörigen Fachgebiet definierten Begriffs, oder der damit bezeichnete Fachbegriff selbst.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherung (Kollektiv)

Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Versicherungsvertrag (Deutschland)

Beispiel aus dem Jahr 1959 Ein Versicherungsvertrag regelt die vertragliche Gewährung von Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie zugunsten des Versicherers.

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Leitet hier um:

Erstversicherer.

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