9 Beziehungen: Juristische Person, Kunde, Natürliche Person, Rückversicherung, Terminus, Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag (Deutschland).
Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kunde
Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Rückversicherung
Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen.
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Terminus
Ein Terminus (auch Fachterminus oder Fachwort, oder der bezeichnete Fachbegriff) ist ein in einer Fachsprache verwendeter Name eines im zugehörigen Fachgebiet definierten Begriffs, oder der damit bezeichnete Fachbegriff selbst.
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Versicherer
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).
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Versicherung (Kollektiv)
Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.
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Versicherungsnehmer
Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.
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Versicherungsvertrag (Deutschland)
Beispiel aus dem Jahr 1959 Ein Versicherungsvertrag regelt die vertragliche Gewährung von Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie zugunsten des Versicherers.
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