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Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Index Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, oder mit Abfällen handeln und makeln.

5 Beziehungen: Abfall, Abfallrecht (Deutschland), Deutschland, Entsorgungsfachbetrieb, Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abfall

Überfüllter Abfallcontainer Seit dem Bau von Müllverbrennungsanlagen sind offene Deponien, wie hier in Indonesien, in Europa die Ausnahme Unter Abfall bzw.

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Abfallrecht (Deutschland)

Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Entsorgungsfachbetrieb

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch EfB wird in Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert.

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Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts.

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Leitet hier um:

EfbV, Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung, Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe.

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