5 Beziehungen: Akkreditiv, Außenhandel, Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien, Handelsbrauch, Internationale Handelskammer.
Akkreditiv
Ein Akkreditiv (abgekürzt L/C) ist in der Außenhandelsfinanzierung (und seltener im Inland) ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem abstrakten Schuldversprechen eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers gegen Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten.
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Außenhandel
Alte Handelswege der Seidenstraße durch Eurasien Außenhandel ist der Export, Import und Transithandel von materiellen und immateriellen Gütern, Dienstleistungen und Kapital sowie deren Abwicklung.
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Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien
Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ERAG), Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) ist eine im Jahr 1991 in Paris von der Internationalen Handelskammer (ICC) verabschiedete Richtlinie, die das Recht von Bankgarantien regelt.
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Handelsbrauch
Ein Handelsbrauch (auch Usance, oder) liegt im Handel vor, wenn es sich um eine bei Handelsgeschäften der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt.
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Internationale Handelskammer
Die Internationale Handelskammer (englisch: International Chamber of Commerce, französisch: Chambre de commerce internationale; kurz ICC) ist eine internationale nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris.
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Leitet hier um:
ERA 500, Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive.