11 Beziehungen: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Contracting, Durchführungsorganisation, Entwicklungszusammenarbeit, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Hoheit (Staatsrecht), Körperschaft, Messe (Wirtschaft), Subunternehmen, Veranstaltung, Zweckgesellschaft.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (kurz: BMZ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland und für Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
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Contracting
Contracting ist der Anglizismus für eine Vielzahl von Dienstleistungen, bei denen sich ein Anbieter gegenüber dem Nachfrager (Contractingnehmer) zur Erbringung einer vertraglich bestimmten Leistung verpflichtet.
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Durchführungsorganisation
Durchführungsorganisationen sind im Sprachgebrauch des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spezielle Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
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Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit, früher auch als Entwicklungshilfe bezeichnet, ist das gemeinsame Bemühen von Industrieländern und Entwicklungsländern, weltweite Unterschiede in der sozioökonomischen Entwicklung und in den allgemeinen Lebensbedingungen dauerhaft und nachhaltig abzubauen.
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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
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Hoheit (Staatsrecht)
Hoheit als staatsrechtlicher bzw.
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Körperschaft
Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
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Messe (Wirtschaft)
Eine Messe (in der Schweiz auch: Salon) im wirtschaftlichen Sinne ist eine zeitlich begrenzte, wiederkehrende Marketing-Veranstaltung.
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Subunternehmen
Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung.
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Veranstaltung
Eine Veranstaltung ist „ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt“.
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Zweckgesellschaft
Eine Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, das für einen klar definierten Betriebszweck gegründet wird.
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