5 Beziehungen: Dienstleistung, Dienstvertrag (Deutschland), Freier Dienstnehmer, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Obligationenrecht (Schweiz).
Dienstleistung
Typische Dienstleistung: Automechaniker in Fort Knox/Kentucky (Juni 1942) Dienstleistung ist ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.
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Dienstvertrag (Deutschland)
Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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Freier Dienstnehmer
In Österreich ist der Freie Dienstnehmer eine der grundlegenden rechtlich geregelten Formen unselbstständiger Erwerbstätigkeit, mit gewissen steuerrechtlichen Aspekten der Selbständigkeit.
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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