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Dienstvergehen

Index Dienstvergehen

Ein Dienstvergehen (auch Dienstpflichtverletzung genannt) ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten (Abs. 1 S. 1 BBG; Abs. 1 S. 1 BeamtStG), Soldaten (Abs. 1 SG), Richters (Abs. 1 S. 1 BBG i. V. m. DRiG), Zivildienstleistenden (ZDG) oder Notars (BNotO).

28 Beziehungen: Altersgeld, Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Bundesbeamtengesetz, Bundesnotarordnung, Deutsches Richtergesetz, Dienstpflicht, Dienstverhältnis, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, Disziplinarvorgesetzter, Ermessen, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Muss-, Soll- und Kann-Vorschrift, Notar, Offizier (Bundeswehr), Richter (Deutschland), Schuld (Strafrecht), Soldat (Deutschland), Soldatengesetz, Spannungsfall, Unteroffizier, Verteidigungsfall (Deutschland), Vorgesetzter, Wehrdisziplinarordnung, Zivildienst, Zivildienst in Deutschland, Zivildienstgesetz (Deutschland).

Altersgeld

Altersgeld ist in Deutschland in mehreren Ländern und beim Bund eine Versorgung hauptsächlich für ehemalige Beamte auf Lebenszeit, die auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Bundesnotarordnung

Titelseite des Reichsgesetzblatts Teil I vom 15. Februar 1937 mit der Reichsnotarordnung, der ursprünglichen Fassung der heutigen Bundesnotarordnung Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern (früher Notarverweser), ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw.

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Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

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Dienstpflicht

Dienstpflichten haben in Deutschland Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte, Soldaten, Richter) gegenüber ihren Dienstherrn.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht ahndet im öffentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten, Richter und Soldaten.

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Disziplinarverfahren

Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder Richtern geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird.

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Disziplinarvorgesetzter

Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter, der in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht über Mitarbeiter, Beamte und Dienstkräfte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis über Soldaten ausübt.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Muss-, Soll- und Kann-Vorschrift

Bei Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften (auch: -Bestimmungen) handelt es sich um Rechtsnormen, die unterschiedliche Grade an Befolgungsanspruch bezeichnen, die Normgeber mit ihren Normen verbinden.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Offizier (Bundeswehr)

Luftwaffe auf der ''Luke Air Force Base'' (1982) Ein Offizier der Bundeswehr ist ein deutscher Offizier und Soldat der Bundeswehr vom Dienstgrad eines Leutnants bis zum General.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Schuld (Strafrecht)

Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Soldatengesetz

Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.

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Spannungsfall

Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls.

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Unteroffizier

Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften.

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Verteidigungsfall (Deutschland)

Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.

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Vorgesetzter

Vorgesetzte sind natürliche Personen, die innerhalb einer Organisation (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Behörde, Militär) mit der Befugnis betraut wurden, Weisungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.

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Wehrdisziplinarordnung

Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr.

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Zivildienst

Ambulante Altenpflege durch einen Zivildienstleistenden in München, 1996 Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes von Kriegsdienstverweigerern.

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Zivildienst in Deutschland

Der Zivildienst in Deutschland war in der Bundesrepublik Deutschland von 1961 bis 2011 zur Zeit der allgemeinen Wehrdienstpflicht die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

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Zivildienstgesetz (Deutschland)

Das Zivildienstgesetz (ZDG; früher Ersatzdienstgesetz – ErsDiG bzw. Gesetz über den zivilen Ersatzdienst) regelt nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Deutschland das Recht der Zivildienstleistenden sowie die Aufgaben und die Organisation des Zivildienstes.

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Leitet hier um:

Dienstpflichtsverletzung, Dienstpflichtverletzung.

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