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Dienstplan

Index Dienstplan

Dienstplan als Tafel Dienstplan Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen.

24 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag (Deutschland), Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz, Übertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Billigkeit, Direktionsrecht, Gleitzeit, GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Mehrarbeit, Nachtarbeit, Pause, Personaleinsatzplanung, Planungshorizont, Qualifikation (Personalwesen), Schichtarbeit, Tarifvertrag, Tipp-Ex, Urkunde, Urlaub, Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Arbeitszeit

Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.

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Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz.

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Übertrag

Der Übertrag ist ein Begriff aus der Mathematik und steht für das Zahlzeichen in einem besonderen Teilschritt bei arithmetischen Operationen mit Zahlen, die durch ein Stellenwertsystem dargestellt werden.

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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

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Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Direktionsrecht

Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.

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Gleitzeit

Als Gleitzeit (Abkürzung: GLZ, oder gleitende Arbeitszeit, GLAZ, oder variable Arbeitszeit, VARAZ;, amerikanisches Englisch flextime) wird eine Form der flexiblen Arbeitszeit verstanden, die den Arbeitnehmern eine weitgehend eigenverantwortliche Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht.

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GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Das Lizenzlogo der GFDL Das GNU-Logo Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt; englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License; Abkürzungen GNU FDL, GFDL) ist eine Copyleft-Lizenz, die für freiheitsgewährende Software-Dokumentationen gedacht ist, die aber auch für andere freie Inhalte verwendet wird.

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Mehrarbeit

Mehrarbeit, auch Überstunden oder Plusstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

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Nachtarbeit

BVG, 1930 Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht, die Regelungen zum konkreten Zeitraum variieren.

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Pause

Der Pause-Knopf auf einer Fernbedienung Eine Pause (ins Mittelhochdeutsche im 14. Jahrhundert als pūse über altfranzösisch pause und entlehnt aus paūsis,Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage. heutiges Griechisch παύση páfsi ‚Rast‘, ‚Stillstand‘) ist die zeitlich begrenzte Unterbrechung eines Vorgangs.

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Personaleinsatzplanung

Unter Personaleinsatzplanung (PEP) versteht man die rationelle Zuordnung der verschiedenen Mitarbeiter zu den Positionen (passend zu ihrem Fähigkeitsprofil und dem Anforderungsprofil der Stelle) sowie die anderweitige Einsetzung von freien oder freigewordenen Kapazitäten, die Beförderung von qualifizierten Mitarbeitern und Umstrukturierungen von Abteilungen.

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Planungshorizont

Planungshorizont (oder Planungszeitraum, Planungsperiode) ist bei Planungen der Zeitraum, für den geplant werden soll.

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Qualifikation (Personalwesen)

Unter Qualifikation (Arbeitsqualifikation;, „Beschaffenheit herstellen“) versteht man allgemein in der Wirtschaft und speziell im Personalwesen die sich aus Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Schlüsselqualifikation zusammensetzende Eignung einer Person für einen Beruf oder eine bestimmte Aufgabe.

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Schichtarbeit

Mit Schichtarbeit (oder Schichtdienst) wird in der Wirtschaft eine Arbeitsgestaltung bezeichnet, bei der verschiedene Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan versetzt nacheinander am selben Arbeitsplatz eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen.

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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.

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Tipp-Ex

Ein Fläschchen Korrekturflüssigkeit (auf Wasserbasis) mit Auftragsschwämmchen im Deckel Benutzung von Tipp-Ex an einem Beispiel Korrekturroller Tipp-Ex Mini Pocket Mouse Tipp-Ex ist ein Markenname für Korrekturfolien und -flüssigkeit zum Überdecken von Tippfehlern beim Schreiben mit der Schreibmaschine.

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Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

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Urlaub

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.

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Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958) Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (auch Zeitzuschläge) sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden.

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