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Dead-On-Arrival-Garantie

Index Dead-On-Arrival-Garantie

Als Dead-On-Arrival-Garantie (DOA) (hier auch im Sinne von defective on arrival, engl. für defekt bei Ankunft) bezeichnet man im Elektronikhandel einen besonderen Service, den einige Hersteller ihren Kunden im Rahmen ihrer Garantie bieten.

5 Beziehungen: Englische Sprache, Garantie, Gewährleistung, Kunde, Nacherfüllung.

Englische Sprache

Die englische Sprache (Eigenbezeichnung: IPA) ist eine ursprünglich in England beheimatete germanische Sprache, die zum westgermanischen Zweig gehört.

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Garantie

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag).

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Kunde

Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.

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Nacherfüllung

Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.

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Leitet hier um:

Dead On Arrival.

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