7 Beziehungen: Diskette, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesundheitsstrukturgesetz, Häusliche Krankenpflege, Hebamme, Krankenkasse, Leistungserbringer.
Diskette
Teile einer 3,5″-Diskette:1. HD-Erkennung, gegenüber Schreibschutzschieber2. Drehlager3. Schutzblende4. Gehäuse aus Kunststoff5. Ring aus Teflon-beschichtetem Papier6. Magnetscheibe7. Disk-Sektor (Element der internen Datenstruktur, nicht visuell wahrnehmbar) 3,5″-Diskette Vorder- und Rückseite, sowie Innenseite Datenträger einer 3,5″-Diskette Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme der magnetisierbaren Oberfläche, 20.000-fach vergrößert Eine Diskette ist ein magnetischer Datenträger.
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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
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Gesundheitsstrukturgesetz
Das Gesundheitsstrukturgesetz (Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung) vom 21.
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Häusliche Krankenpflege
Medikamentengabe im häuslichen Umfeld Häusliche Krankenpflege (HKP) ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Hebamme
Hebamme (laut Duden; von „Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt/hält“; Silbentrennung Heb-amme), fachsprachlich auch Obstetrix (von „beistehen“) und früher auch Wehmutter, ist die Berufsbezeichnung für nichtärztliche Personen, die während der Schwangerschaft, der Geburt, während des Wochenbetts und auch noch später, die Schwangeren oder Wöchnerinnen beraten und betreuen.
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Krankenkasse
Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.
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Leistungserbringer
Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen.
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