18 Beziehungen: Architektenkammer, Baukosten, Baunutzungsverordnung, Bauwerk, Deutsches Architektenblatt, DIN 276, DIN-Norm, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung, Grundfläche (Architektur), Hochbau, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Mietfläche, Normung, Nutzungsfläche, Verkehrsfläche, Volumen, Wohnflächenverordnung, Wohnraumförderungsgesetz.
Architektenkammer
Eine Architektenkammer ist eine öffentlich-rechtliche berufsständische Organisation von Architekten in Deutschland.
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Baukosten
Baukosten sind die Kosten, die für die Bauplanung (Architektur und Baustatik) und während der Bauzeit eines Bauvorhabens durch dessen Bauausführung dem Bauherrn entstehen.
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Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.
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Bauwerk
Schiffshebewerk Palast (Potala-Palast) BKK) Mauer (Chinesische Mauer) Der 2010 fertiggestellte Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern Höhe das gegenwärtig (September 2023) höchste Bauwerk der Welt Als Bauwerk (in der Schweiz auch eine Baute) wird in der Architektur und im Bauwesen eine von Menschen mit Hilfe der Baukunst und Baukonstruktion errichtete bauliche Anlage bezeichnet, die als wesentlicher Bestandteil nur schwer trennbar mit dem Untergrund verbunden ist oder als Scheinbestandteil zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.
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Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt ist die offizielle Zeitschrift der Bundesarchitektenkammer (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern).
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DIN 276
Die DIN 276 ist eine DIN-Norm, die im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage der Honorarberechnung nach HOAI für Architekten und Ingenieure dient.
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DIN-Norm
DIN (Deutsches Institut für Normung) Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind.
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Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung
Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) wurde 1993 von 27 Mitgliedern gegründet.
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Grundfläche (Architektur)
Aufteilung der Grundfläche nach DIN 277:2016 Frühere Aufteilung der Grundfläche nach der ehemaligen DIN 277:2005 Die Grundfläche eines Gebäudes ist im ursprünglichen Sinne jene Fläche, mit der ein Gebäude den Boden berührt.
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Hochbau
Peek & Cloppenburg in Köln des Architekten Renzo Piano, fertiggestellt 2005 Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen (z. B. Gebäude wie Wohnhäuser oder Türme).
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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
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Mietfläche
Als Mietfläche werden solche Flächen von Gebäuden bezeichnet, die im Rahmen von Mietverträgen einem oder mehreren Nutzern zugewiesen sind.
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Normung
Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien.
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Nutzungsfläche
Unter der Nutzungsfläche (kurz NUF) nach DIN 277, bis 2016 Nutzfläche (NF), eines Gebäudes versteht man den Anteil der Geschossfläche, der entsprechend der Zweckbestimmung des Bauwerks genutzt wird.
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Verkehrsfläche
Unter Verkehrsfläche (VF) versteht man in der Bauleitplanung Flächen für den Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr.
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Volumen
Das Volumen (Plural Volumen oder Volumina; von lateinisch volumen „Windung, Krümmung“, aus volvere „wälzen, rollen“), auch: Raum- oder Kubikinhalt, ist der räumliche Inhalt eines geometrischen Körpers.
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Wohnflächenverordnung
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dort „sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden“. Sie ist seit 1. Januar 2004 in Kraft. Die Wohnflächenverordnung basiert auf den §§ 42–44 der II. Berechnungsverordnung (BV) und löst diese ab. Berechnungen, die vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurden, bleiben weiterhin gültig, solange keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuberechnung erforderlich machen. Unterschiede zu den vorhergehenden Regelungen sind.
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Wohnraumförderungsgesetz
Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) wurde als Art.
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