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Besoldungsordnung C

Index Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

25 Beziehungen: Amt (Beamtenrecht), Beamter (Deutschland), Besoldung, Besoldungsgruppe, Besoldungsordnung W, Bundesbesoldungsordnung, Fachhochschule (Deutschland), Föderalismusreform, Forschungseinrichtung, Habilitation, Höherer Dienst, Hochschule, Kunsthochschule, Land (Deutschland), Laufbahn (Dienstrecht), Lehrstuhl, Oberarzt, Professor, Promotion (Doktor), Richtwert, Universität der Bundeswehr, Universitätsklinikum, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Wissenschaftlicher Assistent.

Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Besoldungsgruppe

In einer Besoldungsgruppe sind in Deutschland Ämtern im statusrechtlichen Sinne von Beamten und Richtern sowie Dienstgrade von Soldaten eingereiht.

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

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Fachhochschule (Deutschland)

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Die Fachhochschule (FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.

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Föderalismusreform

Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft.

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Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen, -institute, -zentren oder -anstalten sind (oftmals akademische) Einheiten, die Forschungsprojekte oder Forschungsprogramme durchführen, wofür eine bestimmte Menge an Ressourcen (Geld, Personal, Informationen, Forschungsinstrumente) zur Verfügung stehen.

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Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

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Höherer Dienst

Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.

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Hochschule

Seiten.

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Kunsthochschule

Die Universität der Künste Berlin Eine Kunsthochschule oder Kunstakademie bzw.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Laufbahn (Dienstrecht)

Eine Laufbahn ist im Dienstrecht in Deutschland eine Ordnung der Berufswege für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten und Soldaten.

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Lehrstuhl

Als Lehrstuhl (auch Ordinariat) wird die planmäßige Stelle eines Hochschullehrers, traditionell mit der Bezeichnung ordentlicher Professor oder Ordinarius, an einer Universität bezeichnet.

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Oberarzt

Oberarzt und Schwester bei einer Visite (1990) Oberarzt bzw.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Promotion (Doktor)

Promotionsurkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, 1887 Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde.

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Richtwert

Der Richtwert ist eine Kennzahl der Metrologie, die als Soll-Vorschrift eine unverbindliche Empfehlung und Orientierungshilfe für Rechtssubjekte ausspricht und deren Nichteinhaltung weder zu Rechtsfolgen noch zu sonstigen Sanktionen führt.

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Universität der Bundeswehr

Signet der Universität der Bundeswehr München Signet der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg Hauptgebäude der Helmut-Schmidt-Universität mit Universitätsbibliothek Campus München in Neubiberg (hier eine Zufahrt im Ortsteil Unterbiberg) Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw): Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) und die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw Hamburg).

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Universitätsklinikum

Uniklinik Tübingen Ein Universitätsklinikum (kurz: Uniklinik) oder Universitätskrankenhaus, in der Schweiz Universitätsspital, ist im Allgemeinen ein Krankenhaus, das an die medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist.

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Urlaubsgeld

Urlaubsgeld (auch: zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsgratifikation oder 14. Monatsgehalt) ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bzw.

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Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation) ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer.

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Wissenschaftlicher Assistent

Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der einem Lehrstuhl zugeordnet ist.

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Leitet hier um:

Bundesbesoldungsordnung C, C-Besoldung, C2-Professor, C2-Professur, C3-Professor, C3-Professur, C4-Professor, C4-Professur, Oberassistentur.

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