19 Beziehungen: Ausfallbürgschaft, Bankaval, Bankgeschäft, Bürgschaft, Credit and Capital Markets, EU-Erweiterung 2004, Förderbank, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditrisiko, Kreditsicherungsrecht (Deutschland), Kreditwesengesetz, Mittelstand, Rückbürgschaft, Refinanzierung, Schuldverhältnis, Spezialbank, Universalbank, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft (auch Schadlosbürgschaft genannt) ist ein Sonderfall der Bürgschaft nach BGB.
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Bankaval
Der Bankaval (auch das Bankaval) oder Avalkredit (von, „Wechsel“, dieses von.
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Bankgeschäft
Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.
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Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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Credit and Capital Markets
Credit and Capital Markets bis 2012 Kredit und Kapital ist eine wissenschaftliche Zeitschrift für die Finanzwirtschaft.
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EU-Erweiterung 2004
Neue Mitgliedsländer Bei der EU-Erweiterung 2004 traten am 1. Mai 2004 zehn Länder der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
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Förderbank
Förderbanken (auch: Landesförderinstitute) sind Spezialbanken, die öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Förderprogramme in Form von Krediten und Zuwendungen weiterleiten.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).
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Kreditrisiko
Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will.
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Kreditsicherungsrecht (Deutschland)
Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen.
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Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.
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Mittelstand
Walter Wilhelms „Mission des Mittelstandes“ (1925) Als (gewerblichen) Mittelstand werden im deutschsprachigen Raum – je nach gewählter Definition – die Gesamtheit aller Unternehmen bezeichnet, die als kleines oder mittleres Unternehmen gelten (nicht mehr als 500 Beschäftigte und nicht mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz), oder bei denen noch mindestens ein Gründungsmitglied beteiligt ist.
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Rückbürgschaft
Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt.
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Refinanzierung
Refinanzierung bedeutet allgemein die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, um Kredite zu vergeben.
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Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.
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Spezialbank
Spezialbank ist im Bankwesen ein Kreditinstitut, das nur spezifische Bankgeschäfte anbietet und/oder mit bestimmten Kundengruppen zusammenarbeitet.
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Universalbank
Universalbanken (auch Vollbanken genannt) sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte betreiben und diese allen Kundengruppen anbieten.
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Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V.
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