31 Beziehungen: Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Anspruch (Recht), Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamter (Deutschland), Beschäftigter, Betrieb, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesgesetzblatt (Deutschland), Deutschland, Einkünfte, Einkommen, Elterliche Sorge (Deutschland), Elterngeld, Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erwerbstätigkeit, Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Sozialrecht (Deutschland), Teilzeitarbeit, Werbungskosten, Wochenarbeitszeit, Wohnsitz (Deutschland).
Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz und umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
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Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
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Arbeitszeugnis
Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: ''Hierdurch bescheinige ich, daß Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförnter sic in meinem Hause war: er hat die Stelle zu meiner vollen Zufriedenheit verwaltet. Er ist ehrlich und zuverlässig und er verläßt den Dienst auf seinen eigenen Wunsch.'' R.Clauß, Kapitän. Das Arbeitszeugnis (in Österreich und im öffentlichen Dienst in Deutschland Dienstzeugnis) ist im Personalwesen eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform auszustellen hat.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
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Beschäftigter
Der Begriff Beschäftigter hat keine klare Definition und wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet.
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Betrieb
Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt. Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen. Das Wort Betrieb leitet sich vom Verb „betreiben“ ab. Es soll ausdrücken, dass jemand ein Geschäft oder Anlagen betreibt, um einen Bedarf zu decken.
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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1.
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Bundesgesetzblatt (Deutschland)
Grundgesetz BGBl. 1990 I S. 1 im von 1980 bis 2022 verwendeten Layout Bundeskanzleramt, 2012 Das deutsche Bundesgesetzblatt (Abkürzung: BGBl.) ist das amtliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Einkünfte
Als Einkünfte bezeichnet man allgemein den Betrag, der verbleibt, wenn man von den Einnahmen die Ausgaben abzieht.
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Einkommen
Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet.
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Elterliche Sorge (Deutschland)
Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht.
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Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist.
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Elternzeit
Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
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Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausüben.
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Erziehungsgeld
Erziehungsgeld war für Geburten zwischen 1.
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Erziehungsurlaub
Die Bezeichnung Erziehungsurlaub bezeichnete in Deutschland eine Arbeitsfreistellung zur Betreuung und Erziehung von Kindern; diese Bezeichnung Erziehungsurlaub wurde zum 1.
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Kündigungsschutz
Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.
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Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
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Richter (Deutschland)
Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.
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Soldat (Deutschland)
Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.
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Sozialrecht (Deutschland)
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
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Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit in Deutschland Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer.
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Werbungskosten
Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben,.
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Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeitet.
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Wohnsitz (Deutschland)
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.
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Leitet hier um:
BErzGG, Erziehungsgeldgesetz, Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.