16 Beziehungen: Betreuungsgeld, Bundeserziehungsgeldgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesverfassungsgericht, Deutschland, Elterngeld (Deutschland), Elternzeit, Gesetzgebung, Gleichheitssatz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Senat Scholz I, Sozialrecht (Deutschland), Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Verfassungsprozessrecht (Deutschland).
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld war eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie Kindertagesstätten betreuen.
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Bundeserziehungsgeldgesetz
Das deutsche Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz) regelte von 1986 bis 2006/2008 das Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub (seit 2004: Elternzeit).
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Elterngeld (Deutschland)
Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige Transferzahlung als Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung und somit eine elternbezogene, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung.
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Elternzeit
Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet.
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Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.
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Gleichheitssatz
Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Kindertagespflege
Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater genannt).
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Kindertagesstätte
Kummersdorf Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin um 1907 Eine Kindertagesstätte, seltener Kindertagesheim genannt, in Deutschland auch Kindertageseinrichtung (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, ist eine Einrichtung zur institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch pädagogische Fachkräfte.
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Senat Scholz I
Der Senat Scholz I war vom 7.
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Sozialrecht (Deutschland)
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man seit dem 20. Jahrhundert die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die dabei auftreten können.
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Verfassungsprozessrecht (Deutschland)
Das Verfassungsprozessrecht umfasst im deutschen öffentlichen Recht die gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren vor den Verfassungsgerichten regeln.
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Leitet hier um:
BEEG, Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes.