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Bilanzklarheit

Index Bilanzklarheit

Bilanzklarheit ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach der Jahresabschluss bestimmten formalen (äußerlichen) Gliederungs- und Gestaltungsprinzipien zu entsprechen hat und sich in einem optisch einwandfreien, übersichtlichen und unmissverständlichen Bilanzbild ausdrücken soll.

31 Beziehungen: Aktiengesetz (Deutschland), Aktionär, Aktiva, Anhang (Jahresabschluss), Anlagevermögen, Bestandskonto, Bilanz, Bilanzidentität, Bilanzierungsgrundsätze, Bilanzkontinuität, Bilanzwahrheit, Bruttoprinzip, Eigenkapital, Erfolgskonto, Finanzamt, Gewinn- und Verlustrechnung, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Handelsgesetzbuch, Jahresabschluss, Kapitalgesellschaft, Kreditinstitut, Passiva, Personengesellschaft, Publizität, Rechnungswesen, Ulrich Leffson, Umlaufvermögen, Unwirksamkeit, Verbindlichkeit, Verrechnungsverbot, Wettbewerb (Wirtschaft).

Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aktionär

Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

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Aktiva

Unter Aktiva (Singular Aktivum, von) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens, das auf der linken Seite einer Bilanz zu finden ist.

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Anhang (Jahresabschluss)

Der Anhang ist im Rechnungswesen ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bestimmter Rechtsformen und enthält zusätzliche Informationen, die ergänzend zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgeschrieben sind.

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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

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Bestandskonto

Bestandskonten Bestandskonten sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Konten, auf denen entweder Vermögensgegenstände oder Kapital verbucht sind.

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Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

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Bilanzidentität

Bilanzidentität ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach bei Unternehmen die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahrs übereinstimmen muss.

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Bilanzierungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die bei der Bilanzierung zu beachtenden Grundsätze.

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Bilanzkontinuität

Bilanzkontinuität ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse eines Unternehmens sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen müssen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien zu folgen haben (materielle Bilanzkontinuität).

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Bilanzwahrheit

Bilanzwahrheit ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, der auf die materielle (inhaltliche) Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit eines Jahresabschlusses abzielt.

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Bruttoprinzip

Das Bruttoprinzip ist ein Grundsatz der Rechnungslegung, wonach in Jahresabschlüssen und öffentlichen Haushalten korrespondierende Größen wie Forderungen/Verbindlichkeiten oder Einnahmen/Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Erfolgskonto

Erfolgskonten Erfolgskonten sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Konten, die entweder Aufwand oder Ertrag erfassen.

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Finanzamt

Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Herne Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

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Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (Schreibweise nach HGB; laut Duden Gewinn-und-Verlust-Rechnung, abgekürzt GuV), in der Schweiz Erfolgsrechnung, ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit des externen Rechnungswesens (Rechnungslegung) eines Unternehmens.

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils auch ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Wirtschaftspraxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden und dem Institut der Wirtschaftsprüfer zusammensetzen.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen der Abschluss der Buchführung für ein bestimmtes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Passiva

Unter Passiva (Singular Passivum, von) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals, das auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden ist.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Publizität

Publizität („öffentlich zugänglich machen, preisgeben, veröffentlichen“; zu, „öffentlich“, Publikum) ist im Rechnungswesen und in der Wirtschaft die Veröffentlichung von Unternehmensdaten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen aus einem bestimmten Geschäftsjahr.

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Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (RW oder auch REWE) oder (seltener) Unternehmensrechnung ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

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Ulrich Leffson

Ulrich Leffson (* 25. Februar 1911 in Berlin; † 7. August 1989 in Münster) war ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler.

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Umlaufvermögen

Umlaufvermögen sind in Unternehmen alle Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Geschäftsprozesses zur kurzfristigen Veräußerung, zum Verbrauch, zur Verarbeitung, zur Weiterverarbeitung oder zur Rückzahlung bestimmt sind.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Verrechnungsverbot

Unter einem Verrechnungsverbot (oder Saldierungsverbot) versteht man in der Rechnungslegung das gesetzliche Verbot, Bilanzpositionen der Aktivseite mit korrespondierenden Positionen der Passivseite und Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wie Aufwendungen und Erträge miteinander zu verrechnen.

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Wettbewerb (Wirtschaft)

Vier Schnellrestaurants nebeneinander Wettbewerb ist in der Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaft und insbesondere auf Märkten ein antagonistisches Marktverhalten, bei dem sich mindestens zwei Anbieter (mit dem Ziel der Gewinnmaximierung) oder Nachfrager (mit dem Ziel der Nutzenmaximierung) gegenüberstehen und ihr jeweiliges Ziel zu Lasten des anderen durchzusetzen versuchen.

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AusgehendeEingehende
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