18 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitsrecht (Deutschland), Arbeitsverhältnis, Bestandsschutz, Betriebsrat, Betriebsverfassung, Beweislast, Dienstalter, Direktionsrecht, Helmut Kohl, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Konzern, Lebensalter, Motivation, Rationalisierung (Ökonomie), Schwerbehindertenrecht (Deutschland), Unterhalt (Deutschland).
Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Arbeitsrecht (Deutschland)
Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.
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Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
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Bestandsschutz
Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung, Besitzstandsschutz;, deshalb auch) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse, die bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben, auch dann unverändert bestehen bleiben, wenn sie in der geänderten Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen sind und nicht mehr neu abgeschlossen werden können.
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Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
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Betriebsverfassung
Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
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Beweislast
Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.
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Dienstalter
Dienstalter (auch Beschäftigungszeit, Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungsdauer) ist im Personalwesen die ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber.
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Direktionsrecht
Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.
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Helmut Kohl
Unterschrift von Helmut Kohl Helmut Josef Michael Kohl (* 3. April 1930 in Ludwigshafen am Rhein; † 16. Juni 2017 ebenda) war ein deutscher Politiker der CDU.
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Kündigungsschutz
Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.
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Kündigungsschutzgesetz
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschränkt die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit (Dauerschuldverhältnisse) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen (siehe auch Kündigungsschutz).
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Konzern
Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.
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Lebensalter
Lebensalter ist in der Umgangssprache und im Recht das Alter, das sich bei einer natürlichen Person von deren Geburtstag (im Sinne des Datums der Geburt) bis zum Berechnungszeitpunkt ergibt.
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Motivation
Motivation ist das, was erklärt, warum Menschen oder Tiere ein bestimmtes Verhalten zu einem gewissen Zeitpunkt beginnen, fortsetzen oder beenden.
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Rationalisierung (Ökonomie)
Rationalisierung sind in der Wirtschaft alle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, einer Verringerung der Gesamtkosten und zur Gewinnmaximierung beitragen sollen.
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Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Behindertenrechts, das die besonderen Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen in Deutschland umfasst.
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Unterhalt (Deutschland)
Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt.
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Leitet hier um:
Horizontale Vergleichbarkeit, Leistungsträgerklausel, Sozialauswahl, Sozialkriterien.