11 Beziehungen: Akzeptverbot, Auktion, Bearbeitungsgebühr, Deutsche Bundesbank, Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Girokonto, Landeszentralbank, Rechtsgeschäft, Scheck, Scheckgesetz, Zwangsversteigerung (Deutschland).
Akzeptverbot
Das Akzeptverbot ist im Scheckrecht das Verbot, dass ein bezogenes Kreditinstitut gegenüber dem Schecknehmer scheckrechtlich nicht zur Zahlung aus einem Scheck verpflichtet sein darf.
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Auktion
Auktionator des Auktionshauses Christie’s Eine Auktion (auch Versteigerung oder in Österreich Lizitation) ist eine Art der Verhandlung über den Kaufpreis von Gütern.
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Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr ist eine von Unternehmen oder Behörden berechnete Gebühr, die für die mit Aufträgen oder die Erbringung von Dienstleistungen anfallenden Verwaltungskosten erhoben wird.
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Deutsche Bundesbank
Blick auf die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus) Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank Genuss-Schein über 333,33 DM der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1961 Die Deutsche Bundesbank (kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
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Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Ausgestaltung einer nationalen Notenbank (Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen) festgeschrieben ist.
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Girokonto
Das Girokonto (von „Kreis, Umlauf“, zu „rund“), auch Sichtkonto und in Gesetzen Zahlungskonto genannt, ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Bankkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und anderer Bankgeschäfte.
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Landeszentralbank
Die neun Landeszentralbanken von 1992 bis 2002 Die Landeszentralbanken (LZB) waren bis 2002 Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Scheck
Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen Verrechnungsscheck der WestLB, ausgestellt durch die Landeshauptkasse Düsseldorf, 2004 Der Scheck (schweiz. zumeist Cheque oder Check) ist ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
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Scheckgesetz
Das deutsche Scheckgesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Urkunde als Scheck gilt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
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Zwangsversteigerung (Deutschland)
Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in Zivilprozessordnung).
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Leitet hier um:
Bestätigter Bundesbankscheck, Bestätigter LZB-Scheck, Bundesbank-Scheck, Bundesbankscheck.