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Berufsrecht

Index Berufsrecht

Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.

10 Beziehungen: Approbationsordnung, Bundesnotarordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Freiberuf, Heilberuf, Patentanwaltsordnung, Standesrecht, Standesregeln, Steuerberatungsgesetz, Wirtschaftsprüferordnung.

Approbationsordnung

Approbationsordnungen („Billigung, Genehmigung“, veraltet: „Bestallung“) sind Rechtsverordnungen, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker regeln.

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Bundesnotarordnung

Titelseite des Reichsgesetzblatts Teil I vom 15. Februar 1937 mit der Reichsnotarordnung, der ursprünglichen Fassung der heutigen Bundesnotarordnung Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern (früher Notarverweser), ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw.

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Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland, das heißt die Rechte und Pflichten, die der Rechtsanwalt gegenüber Mandanten und Dritten zu beachten hat, sowie diverse weitere berufsrechtliche Fragen.

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Freiberuf

Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für.

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Heilberuf

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt.

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Patentanwaltsordnung

Die Patentanwaltsordnung (PAO) ist die zentrale gesetzliche Regelung für den Berufsstand der Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland und enthält zudem Bestimmungen für die Verfahren in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Standesrecht

Mit dem Begriff Standesrecht (nicht zu verwechseln mit Standrecht) wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde.

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Standesregeln

Standesregeln dienen als Maßstab und Orientierung für das (standesgemäße) Verhalten von Personen, die sich einem bestimmten Stand zugehörig fühlen oder diesem gesetzlich zugeordnet werden (z. B. der Berufsstand der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker, Ingenieure, Beamte, Akademiker, Zünfte oder Gilden etc.). Standesregeln können aber auch aufgrund der Geburt (z. B. Adelsstand, Kaste etc.) auf eine bestimmte Person oder Familie anzuwenden sein.

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Steuerberatungsgesetz

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die entgeltliche (aber auch nebenberufliche oder unentgeltliche) Hilfeleistung (d. h. Beratung und Vertretung) in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie dazu befugte Gesellschaften, d. h.

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Wirtschaftsprüferordnung

Die Wirtschaftsprüferordnung regelt in Deutschland das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer.

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