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Benefizium

Index Benefizium

Das Wort Benefizium bezeichnet.

8 Beziehungen: Benefiziat, Gerichtsbarkeit, Kuratbenefizium, Lehnswesen, Pfründe, Privileg, Rechtsprechung, Wohltätigkeit.

Benefiziat

Benefiziat (auch lat. Benefizium) ist ein ehemaliger Amtstitel der römisch-katholischen Kirche für einen Kleriker, der seinen Unterhalt vom Ertrag einer Pfründe erhielt.

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

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Kuratbenefizium

Kuratbenefizium bezeichnet eine Pfründe für einen Benefiziaten, der die Stellung eines Kuraten bekleidet, sowie das damit verbundene Kirchenamt.

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Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

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Pfründe

Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, lateinisch Benefizium, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung.

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Privileg

Privileg Kaiser Karls IV., das allein den Prager Erzbischöfen die Krönung des böhmischen Königs vorbehält. Ein Privileg (Plural Privilegien, von „Ausnahmegesetz, Vorrecht“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Wohltätigkeit

Wohltätigkeit auch Benefiz (veraltend: Mildtätigkeit), englisch Charity, ist das Wirken Einzelner oder von Organisationen zu Gunsten Bedürftiger durch „milde Gaben“ (Almosen, Geschenke, Spenden).

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Benefizien.

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