8 Beziehungen: Benefiziat, Gerichtsbarkeit, Kuratbenefizium, Lehnswesen, Pfründe, Privileg, Rechtsprechung, Wohltätigkeit.
Benefiziat
Benefiziat (auch lat. Benefizium) ist ein ehemaliger Amtstitel der römisch-katholischen Kirche für einen Kleriker, der seinen Unterhalt vom Ertrag einer Pfründe erhielt.
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Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
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Kuratbenefizium
Kuratbenefizium bezeichnet eine Pfründe für einen Benefiziaten, der die Stellung eines Kuraten bekleidet, sowie das damit verbundene Kirchenamt.
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Lehnswesen
Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.
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Pfründe
Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, lateinisch Benefizium, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung.
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Privileg
Privileg Kaiser Karls IV., das allein den Prager Erzbischöfen die Krönung des böhmischen Königs vorbehält. Ein Privileg (Plural Privilegien, von „Ausnahmegesetz, Vorrecht“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Wohltätigkeit
Wohltätigkeit auch Benefiz (veraltend: Mildtätigkeit), englisch Charity, ist das Wirken Einzelner oder von Organisationen zu Gunsten Bedürftiger durch „milde Gaben“ (Almosen, Geschenke, Spenden).
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