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Beiladung (Recht)

Index Beiladung (Recht)

Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen.

21 Beziehungen: Annette Guckelberger, Beklagter, Beteiligter, Bundesanzeiger, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Juristische Schulung, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Kläger, Schriftsatz (Recht), Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz, Verfahrensrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Von Amts wegen, Vorverfahren, Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland).

Annette Guckelberger

Annette Guckelberger (* 1968) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Lehrstuhlinhaberin an der Universität des Saarlandes.

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Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

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Beteiligter

Der Begriff des Beteiligten wird in der deutschen Rechtssprache unterschiedlich verwendet.

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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden.

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Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

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Gerichtsverhandlung

Gerichtsverhandlung im Rahmen der Tokioter Prozesse 1946 Unter einer Gerichtsverhandlung, umgangssprachlich auch Gerichtstermin, seltener auch Gerichtssitzung, versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene mündliche Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Das deutsche Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatz­ansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten, ermöglicht.

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Kläger

Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.

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Schriftsatz (Recht)

Ein Schriftsatz ist eine schriftliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Gericht oder der Verwaltung im Verwaltungsverfahren.

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Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.

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Leitet hier um:

Beigeladener, Einfache Beiladung, Notwendige Beiladung, § 65 VwGO.

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