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Beigeordneter

Index Beigeordneter

Beigeordnete sind in den meisten Ländern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt- oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Bürgermeister „beigeordnet“.

36 Beziehungen: Aufwandsentschädigung (Deutschland), Bürgermeister, Deutsche Gemeindeordnung, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Dezernat, Dezernent, Direktwahl, Erster Kreisbeigeordneter, Gebietskörperschaft, Gemeinde, Gemeindeordnungen in Deutschland, Gemeinderat, Gemeindeverband (Deutschland), Geschäftsverteilungsplan, Hauptsatzung, Kämmerer, Kollegialorgan, Kommunaler Spitzenverband, Kommunalverwaltung, Kreisausschuss, Kreisordnung (Preußen), Kreistag, Land (Deutschland), Landkreis, Landkreisordnung, Landrat (Deutschland), Landratsamt, Magistrat (Deutschland), Oberbürgermeister, Rheinland-Pfalz, Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, Stadtrat, Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz), Verwaltungsausschuss, Wahlbeamter.

Aufwandsentschädigung (Deutschland)

Eine Aufwandsentschädigung ist in Deutschland eine pauschale Vergütung, welche zur Abgeltung von Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Ehrenamt oder einer Tätigkeit verbunden sind und die nicht zeitlich, örtlich und/oder inhaltlich näher präzisiert werden können oder müssen.

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Bürgermeister

Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen.

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Deutsche Gemeindeordnung

Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt vom gleichen Tage. Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30.

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Deutscher Städte- und Gemeindebund

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund e. V. (DStGB) vertritt als kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Gemeinden.

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Deutscher Städtetag

Der Deutsche Städtetag (DST) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von kreisfreien und kreisangehörigen Städten in Deutschland.

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Dezernat

Dezernat (von lat. decernere: entscheiden) ist in Deutschland die Bezeichnung für ein Organisationselement auf einer bestimmten hierarchischen Ebene in der Aufbauorganisation einer öffentlichen Verwaltung mit einer bestimmten sachlichen Zuständigkeit.

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Dezernent

Dezernent („entscheidend“, „bestimmend“; vormals als Hilfsdezernent bezeichnet) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst Deutschlands.

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Direktwahl

Direktwahl ist die Bezeichnung für eine Wahl in ein (meist politisches) Amt in unmittelbarer Wahl direkt durch die Wahlberechtigten und nicht durch ein Parlament oder ein Wahlmännergremium.

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Erster Kreisbeigeordneter

Der Erste (Kreis-)Beigeordnete, Kreisdirektor, Erste Landesbeamter beim Landratsamt oder Erste Kreisrat ist ein leitender Kommunalbeamter eines Landkreises und allgemeiner Vertreter des Landrats in Deutschland.

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Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind.

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Gemeindeordnungen in Deutschland

Die Gemeindeordnungen (in einigen Ländern zusammen mit den anderen Ordnungen für die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften auch Kommunalverfassung genannt) schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln.

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Gemeinderat

Ein Gemeinderat (auch Gemeindeparlament) ist als Gremium in kommunalen Belangen (und auch als Bezeichnung für dessen Mitglieder) in fast allen Staaten anzutreffen.

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Gemeindeverband (Deutschland)

Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.

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Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Hauptsatzung

Die Hauptsatzung ist in Deutschland eine Satzung einer kommunalen Gebietskörperschaft.

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Kämmerer

Als Kämmerer bezeichnet man im Kommunalrecht von fünf deutschen Ländern den neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlichen Aufgabenträger.

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Kollegialorgan

Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht.

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Kommunaler Spitzenverband

Kommunale Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte, Gemeinden) auf Bundes- bzw.

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Kommunalverwaltung

Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der als Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung sowie als Zweckverband in ihrer Eigenschaft als Behörde bzw.

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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist in einigen deutschen Bundesländern entsprechend der Gemeindeordnung bzw.

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Kreisordnung (Preußen)

Kreise des Deutschen Reichs am 1. Januar 1900 Die Preußische Kreisordnung von 1872 regelte die Organisation der preußischen Kreise neu.

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Kreistag

Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise (Kreise).

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Landkreis

Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

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Landkreisordnung

Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesgesetz, das.

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Landrat (Deutschland)

kreisfreier Städte (Stand Oktober 2023) Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter.

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Landratsamt

Landkreises Altenburger Land Das Landratsamt (LRA) ist in einigen Ländern Deutschlands die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises.

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Magistrat (Deutschland)

Der Magistrat ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand.

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Oberbürgermeister

Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in Deutschland.

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Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz (Ländercode RP, Abkürzung RP oder RLP) ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Großregion Saar-Lor-Lux.

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Süddeutsche Bürgermeisterverfassung

Als Süddeutsche Bürgermeisterverfassung (heute Süddeutsche Ratsverfassung) wird das im Laufe des 19.

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Stadtrat

Sitzung des Stadtrats von Isselburg, Nordrhein-Westfalen, 2011 Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs.

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Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)

Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden desselben Landkreises gebildet wurden.

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Verwaltungsausschuss

Als Verwaltungsausschuss (VA) wird nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Hauptausschuss in niedersächsischen Gemeinden, in großen selbständigen und in kreisfreien Städten bezeichnet.

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Wahlbeamter

Ein Wahlbeamter ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.

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Leitet hier um:

Beigeordnete, Erster Beigeordneter, Kreisbeigeordneter, Kreisdeputierter.

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