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Anschlussdelikt

Index Anschlussdelikt

Als Anschlussdelikte (auch Anschlusstat) werden im deutschen Strafrecht die Delikte bezeichnet, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen.

11 Beziehungen: Begünstigung, Beihilfe (Strafrecht), Delikt, Geldwäsche, Hehlerei, Monsenstein und Vannerdat, Reichsstrafgesetzbuch, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Strafvereitelung, Teilnehmer (Strafrecht).

Begünstigung

Bei der Begünstigung handelt es sich um eine Straftat mehrerer Rechtsordnungen.

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Beihilfe (Strafrecht)

Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat.

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Delikt

In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt.

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Geldwäsche

Geldwäsche (in der Schweiz und Österreich auch: Geldwäscherei) bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw.

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Hehlerei

Die Hehlerei ist ein Straftatbestand, der in verschiedenen Rechtsordnungen enthalten ist.

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Monsenstein und Vannerdat

Das Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat war eine 1999 gegründete deutsche Verlagsgruppe mit Sitz in Münster.

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Reichsstrafgesetzbuch

Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB, Langform Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Strafvereitelung

Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer Straftat.

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Teilnehmer (Strafrecht)

Als Teilnahme werden im deutschen Strafrecht die Begehungsformen der Anstiftung (StGB) und der Beihilfe (StGB) an der Haupttat bezeichnet.

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Leitet hier um:

Anschlußdelikt, Begünstigung und Hehlerei.

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