4 Beziehungen: Beweis (Recht), Gutachten, Sachverständiger, Zusatztatsache.
Beweis (Recht)
Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.
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Gutachten
Ein Gutachten oder eine Expertise ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.
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Sachverständiger
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.
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Zusatztatsache
Zusatztatsachen sind Informationen, die ein Gerichtssachverständiger im Rahmen einer Beweisaufnahme ermittelt, ohne dass es für ihre Wahrnehmung auf seine besonderen Fachkenntnisse ankommt und ohne dass sie seinen Gutachterauftrag betreffen.