10 Beziehungen: Betreuung (Recht), Betreuungsbehörde, Betreuungsverein, Familiengericht, Lebenspartnerschaftsgesetz, Mündelgeld, Rechnungslegung, Testament, Vermögenssorge, Vormundschaft.
Betreuung (Recht)
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.
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Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) sind in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland im Bereich der Betreuungen (bis 1992: Vormundschaft und Pflegschaft) für Volljährige zuständig.
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Betreuungsverein
Ein Betreuungsverein ist ein Verein, der gemäß Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG; bis 2022 BGB, jetzt BtOG in Verbindung mit Landesrecht) von der zuständigen Behörde (meist überörtliche Betreuungsbehörde) anerkannt wurde und die Betreuung bedürftiger Personen übernimmt.
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Familiengericht
Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.
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Lebenspartnerschaftsgesetz
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).
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Mündelgeld
Mündelgeld ist das zum Vermögen eines Mündels gehörende Kapitalvermögen.
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Rechnungslegung
Rechnungslegung ist.
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Testament
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Vermögenssorge
Vermögenssorge bezeichnet die Verwaltung des Vermögens einer Person durch eine hierzu vertraute Person.
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Vormundschaft
Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.
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