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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Index Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unter einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses versteht man im Arbeitsrecht die verschiedenen Möglichkeiten, unter denen ein Arbeitsverhältnis enden kann.

81 Beziehungen: Abfindung (deutsches Arbeitsrecht), Abgeordneter, Abkehr, Abwicklungsvertrag, Altersgrenze, Anfechtung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsgericht, Arbeitsleistung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht (Bulgarien), Arbeitsrecht (Deutschland), Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag (Deutschland), Arglistige Täuschung, Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Auszubildender, Änderungskündigung, Übertragbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Befristetes Arbeitsverhältnis, Betriebsübergang (Deutschland), Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Bewerbung, Datenschutzbeauftragter (Datenschutz-Grundverordnung), Dauerschuldverhältnis, Eigenschaftsirrtum, Einstellung (Arbeit), Elternschaft, Entscheidung (Gericht), Epilepsie, Erklärungsirrtum, Ex tunc, Frist, Gestaltungsklage, Gestaltungsrecht, Gleichwertige Lebensverhältnisse, Haustürgeschäft, Höchstpersönliches Recht, Immissionsschutzbeauftragter, Insolvenz, Irrtum, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Kausalität (Recht), Kündigung, Kündigung (deutsches Arbeitsrecht), ..., Kündigung (Deutschland), Kündigungsfristen im Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutzklage, Mutterschutz, Normalarbeitsverhältnis, Pflegezeit (Arbeitsfreistellung), Probezeit, Rückzahlungsklausel, Recht auf Lüge, Renteneintrittsalter, Ruhestand, Schriftform, Schulabschluss, Schwangerschaft, Schwerbehindertenvertretung, Schwerbehinderter, Sonderkündigungsschutz, Stilllegung, Tarifvertrag, Tod, Unwirksamkeit, Urteil (Deutschland), Urteil (Recht), Wehrdienst, Weiterbeschäftigungsanspruch, Wichtiger Grund, Zeitintervall, Zeitpunkt, Zivildienst. Erweitern Sie Index (31 mehr) »

Abfindung (deutsches Arbeitsrecht)

Als Abfindung wird im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

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Abgeordneter

Ein Abgeordneter oder Parlamentarier (auch Repräsentant, Deputierter oder Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B.

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Abkehr

Abkehrschein von 1939 Die Abkehr bedeutet die Abwendung von jemandem oder etwas.

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Abwicklungsvertrag

Der Abwicklungsvertrag regelt alle Modalitäten, die auch in einem Auflösungsvertrag stehen würden, beispielsweise die Höhe der Abfindung, den Wortlaut des Arbeitszeugnisses, wann der bereitgestellte Dienstwagen abzugeben ist etc.

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Altersgrenze

Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsgericht

mini Ein Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitssachen).

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Arbeitsleistung

Bestimmungsgrößen der Arbeitsleistung Unter Arbeitsleistung versteht man in der Wirtschaft das durch Arbeitspersonen innerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsvolumen als Arbeitsergebnis mit einer bestimmten Arbeitsqualität.

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Arbeitslosengeld

Als Arbeitslosengeld bezeichnet man eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende.

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Arbeitsrecht (Bulgarien)

Das Arbeitsrecht regelt in Bulgarien die Rechtsverhältnisse zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

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Arbeitsrecht (Deutschland)

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.

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Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, die ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet.

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Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) wird ein Schuldverhältnis beendet.

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Auszubildender

Kleinanzeige von 1881: Lehrling gesucht Ein Auszubildender oder Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Ausbildung befindet.

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Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen.

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Übertragbarkeit

Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Befristetes Arbeitsverhältnis

In Deutschland ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Gegensatz zur Dauerbeschäftigung die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.

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Betriebsübergang (Deutschland)

Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung.

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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

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Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

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Bewerbung

Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitsuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

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Datenschutzbeauftragter (Datenschutz-Grundverordnung)

Der Begriff Datenschutzbeauftragter hat in der umgangssprachlichen Nutzung zwei verschiedene Bedeutungen.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Eigenschaftsirrtum

Der Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung.

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Einstellung (Arbeit)

Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn.

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Elternschaft

Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit); sie unterteilt sich in drei Bereiche.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Epilepsie

Epilepsie (von, ‚Überfall‘, über ἐπιληψία und, „Anfall, Krampfanfall, Anfallsleiden“, seit dem 16. Jahrhundert nachweisbarKluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage.), im Deutschen in früheren Jahrhunderten, abgeleitet von Fall ‚Sturz‘, ‚Fall‘, Fallsucht (auch mittelhochdeutsch ‚fallende Sucht‘ und lateinisch Morbus caducus) und zerebrales Anfallsleiden oder zerebrales Krampfleiden genannt, bezeichnet eine Erkrankung mit mindestens einem spontan aufgetretenen epileptischen Anfall, der nicht durch eine aktuell bestehende, erkennbare Ursache (beispielsweise eine akute Entzündung des Gehirns, einen Schlaganfall oder eine Kopfverletzung) oder einen Auslöser (wie Entzug von Alkohol bei bestehender Alkoholabhängigkeit oder massiven Schlafmangel) hervorgerufen wurde.

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Erklärungsirrtum

Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Abs. 1 Alt. 2 BGB).

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Ex tunc

Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gestaltungsklage

Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

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Gestaltungsrecht

Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.

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Gleichwertige Lebensverhältnisse

Der Begriff Gleichwertige Lebensverhältnisse ist ein politischer Begriff.

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Haustürgeschäft

Das Haustürgeschäft ist ein Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt.

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Höchstpersönliches Recht

Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.

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Immissionsschutzbeauftragter

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist in Deutschland nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Irrtum

Der Irrtum bezeichnet im engeren Sinne eine falsche Annahme oder Meinung oder einen falschen Glauben (genannt auch Irrglaube), wobei der Behauptende, Meinende oder Glaubende jeweils das Falsche für richtig hält.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde in Deutschland.

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Kausalität (Recht)

Der Rechtsbegriff der Kausalität beschreibt den spezifischen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einer Rechtshandlung (Handlung, Ereignis) und dem durch diese ausgelösten Erfolg.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)

Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist das Gestaltungsgeschäft, das auf Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.

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Kündigung (Deutschland)

Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Dieser Artikel gibt eine Übersicht zu den Kündigungsfristen im Arbeitsrecht in Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz.

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Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.

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Kündigungsschutzgesetz

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschränkt die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit (Dauerschuldverhältnisse) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen (siehe auch Kündigungsschutz).

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Kündigungsschutzklage

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt.

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Mutterschutz

Mutterschutz ist die Summe gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Entbindung.

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Normalarbeitsverhältnis

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist und dem eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde liegt.

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Pflegezeit (Arbeitsfreistellung)

Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.

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Probezeit

Probezeit ist ein vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw.

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Rückzahlungsklausel

Rückzahlungsklauseln sind Klauseln im Arbeitsvertrag, mit denen sich Arbeitgeber durch Zusatzvereinbarungen für den Fall absichern, dass ein Arbeitnehmer kurze Zeit nach Inanspruchnahme von Vergünstigungen das Unternehmen verlassen sollte.

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Recht auf Lüge

Das Recht auf Lüge oder Recht zur Lüge bezeichnet im Zivilrecht das Recht einer Vertragspartei, bei Vertragsverhandlungen auf unzulässige Fragen der anderen Vertragspartei nicht mit der Wahrheit antworten zu müssen.

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Renteneintrittsalter

Durchschnittliches Renteneintrittsalter in Deutschland 1960–2015 Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter, beschreibt in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensalter, ab dem eine Person eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) tatsächlich bezieht.

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Ruhestand

Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet.

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Schulabschluss

Seinen ersten Schulabschluss erhält ein Schüler nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule.

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Schwangerschaft

Schwangere Frau Entwicklungsstadien des Kindes während der Schwangerschaft Eine Frau im achten Monat der Schwangerschaft Die Schwangerschaft (fachsprachlich auch Gestation oder Gravidität, lateinisch graviditas) ist der Zeitraum, in dem eine befruchtete Eizelle im Körper einer werdenden Mutter, genannt Schwangere, zu einem Kind heranreift.

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Schwerbehindertenvertretung

Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die kollektiven und individuellen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen zu vertreten.

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Schwerbehinderter

Schwerbehinderter ist ein Begriff zur Bezeichnung von Menschen mit einer hochgradigen Behinderung.

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Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz (auch: "Besonderer Kündigungsschutz") für das Arbeitsverhältnis führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit.

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Stilllegung

Bahnübergang im Bahnhof Osthofen Unter Stilllegung versteht man die temporäre oder permanente Außerbetriebnahme von Betrieben, technischen oder Infrastruktur-Anlagen wie Bahnstrecken oder Strassen sowie von Einrichtungen, Objekten, Fahrzeugen oder z. B. Ackerflächen.

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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.

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Tod

Nordfriedhof in Wiesbaden Der menschliche Schädel ist weltweit ein Symbol für den Tod. Im Garten des Todes, Hugo Simberg (1906) Der Tod (wie und death von germanisch dauþus ‚Tod‘, von und *dau bzw. dawjan, ‚sterben‘) ist das Ende des Lebens bzw.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urteil (Deutschland)

Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess (hier zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro) Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Weiterbeschäftigungsanspruch

Ein Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein Anspruch eines Arbeitnehmers, der mit seinem Arbeitgeber über das Arbeitsverhältnis im Streit steht, auf Weiterbeschäftigung bis zur Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens des Arbeitsverhältnisses.

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Wichtiger Grund

Wichtiger Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein ähnliches Recht wie z. B. ein Rücktrittsrecht gewährt, wenn der betroffenen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

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Zeitintervall

Ein Zeitintervall – auch Zeitabstand, Zeitabschnitt, Zeitdauer, Zeitspanne, Zeitraum, Zeitphase oder Zeitperiode – ist ein Teil der laufenden Zeit.

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Zeitpunkt

Der Zeitpunkt ist im zeitlichen Bezugssystem und im Zeitmanagement eine genau bestimmte Zeiteinheit.

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Zivildienst

Ambulante Altenpflege durch einen Zivildienstleistenden in München, 1996 Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes von Kriegsdienstverweigerern.

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Leitet hier um:

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

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