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Bearbeitung (Urheberrecht)

Index Bearbeitung (Urheberrecht)

Die Bearbeitung ist ein Begriff des deutschen und österreichischen Urheberrechts.

19 Beziehungen: Architektur, Bühnenwerk, Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, Bildhauerei, Datenbankwerk, Eigentum, Freie Benutzung, Gemeinfreiheit, Parodie, Sache (Recht), Satire, Schöpfungshöhe, Urheberrecht, Urheberrecht (Österreich), Urheberrecht (Deutschland), Urheberrecht (Schweiz), Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Urheberrechtsgesetz (Schweiz), Werk (Urheberrecht).

Architektur

Baumeister im Mittelalter Traditionelle Architektur: Himeji-jō in Japan aus dem 17. Jahrhundert Postmoderne Architektur: Sony Center in Berlin, fertiggestellt 2000 Das Wort Architektur (von; dieses von mit derselben Bedeutung) bezeichnet im weitesten Sinne die handwerkliche Beschäftigung und ästhetische Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum.

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Bühnenwerk

Ein Bühnenwerk, auch Bühnenstück oder Theaterstück genannt, ist eine Dichtung, die auf der Bühne zur Aufführung gebracht wird.

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Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst

Verbandsländer Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1886 in Bern angenommen wurde.

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Bildhauerei

Bildhauer, Holzschnitt von Jost Ammann, 1586 Der Begriff Bildhauerei umfasst das ganze Feld der Herstellung von Skulpturen und Plastiken in Kunst und Kunsthandwerk.

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Datenbankwerk

Ein Datenbankwerk ist der Gegenstand des Urheberrechts an Datensammlungen, dies gilt auch in Form elektronischer Datenbanken.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Freie Benutzung

Die Freie Benutzung war bis zum 7.

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Gemeinfreiheit

Die verschiedenen Formen der Immaterialgüterrechte; der Raum außerhalb entspricht der Gemeinfreiheit. Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Urheberrechte, bestehen.

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Parodie

Eine Parodie (parōdía „Gegenlied“ oder „verstellt gesungenes Lied“) ist eine verzerrende, übertreibende oder verspottende Nachahmung eines Werks, eines Genres oder einer Person(engruppe) in deren wiedererkennbarem Stil.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Satire

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden.

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Schöpfungshöhe

Die Schöpfungshöhe, Gestaltungshöhe oder Werkhöhe ist ein Kriterium, das im Urheberrecht urheberrechtlich geschützte Werke von solchen Leistungen abgrenzt, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, insbesondere solchen, die dadurch gemeinfrei sind.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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Urheberrecht (Österreich)

Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentum der Urheber im weiteren Sinn.

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Urheberrecht (Deutschland)

nbn:de:bvb:12-bsb10601249-7), S. 5 ff. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden.

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Urheberrecht (Schweiz)

Als Urheberrecht wird in der Schweiz ein Rechtsgebiet bezeichnet, das dem Schutze geistigen Eigentums dient.

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Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

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Urheberrechtsgesetz (Schweiz)

Das Schweizer Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz, URG, regelt den Schutz der Urheber, der ausübenden Künstler, der Hersteller von Ton- und Tonbildträgern und Sendeunternehmen sowie die Bundesaufsicht über die Verwertungsgesellschaften.

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Werk (Urheberrecht)

Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts.

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