9 Beziehungen: Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungen (Deutschland), Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Deutschland, Gefahrenabwehr, Land (Deutschland), Landesrecht, Ordnungsrecht.
Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes.
Neu!!: Bauaufsicht und Bauaufsichtsbehörde · Mehr sehen »
Bauordnungen (Deutschland)
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.
Neu!!: Bauaufsicht und Bauordnungen (Deutschland) · Mehr sehen »
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder.
Neu!!: Bauaufsicht und Bauordnungsrecht · Mehr sehen »
Bauplanungsrecht
In Deutschland ist das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.
Neu!!: Bauaufsicht und Bauplanungsrecht · Mehr sehen »
Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
Neu!!: Bauaufsicht und Deutschland · Mehr sehen »
Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.
Neu!!: Bauaufsicht und Gefahrenabwehr · Mehr sehen »
Land (Deutschland)
Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.
Neu!!: Bauaufsicht und Land (Deutschland) · Mehr sehen »
Landesrecht
Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.
Neu!!: Bauaufsicht und Landesrecht · Mehr sehen »
Ordnungsrecht
Ordnungsrecht bezeichnet.