11 Beziehungen: Advanced Measurement Approach, AMA, Bankenaufsicht, Basel II, Eigenkapital, Kreditinstitut, Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung, Operationelles Risiko, Risikomanagement, Solvabilitätsverordnung, Standardansatz.
Advanced Measurement Approach
Unter dem Begriff Advanced Measurement Approach (AMA) oder auch fortgeschrittener Messansatz wird im Bankensektor ein Verfahren zur Messung des operationellen Risikos in einem Kreditinstitut verstanden.
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AMA
AMA steht als Abkürzung für.
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Bankenaufsicht
Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.
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Basel II
Basel II (auch: Basler Akkord) ist im Bankwesen die Abkürzung für Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht mit Sitz in Basel im Juni 2004 veröffentlicht wurden.
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Eigenkapital
Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung, abgekürzt RechKredV, ist eine deutsche Rechtsverordnung, die für alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute verbindlich ist.
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Operationelles Risiko
Unter einem operationellen Risiko versteht man bei einem Unternehmen Risiken, die außerhalb der typischen unternehmerischen Risiken auftreten und einen Schaden verursachen können.
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Risikomanagement
Das Risikomanagement übernimmt in Unternehmen das Management von Unternehmensrisiken durch deren Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikoquantifizierung, Risikoaggregation, Risikobeurteilung, Risikobewertung, Risikokommunikation und abschließende Risikobewältigung.
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Solvabilitätsverordnung
Die Solvabilitätsverordnung (Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen; SolvV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.
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Standardansatz
Unter einem Standardansatz versteht man im Finanzwesen meist aufsichtsrechtlich vorgegebene Berechnungsmethoden für Risiken wie Kreditrisiko, Marktrisiko und Operationelles Risiko, mit deren Hilfe die Unterlegung mit Eigenkapital errechnet werden kann.
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