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Außerstreitgesetz

Index Außerstreitgesetz

Das Außerstreitgesetz (AußStrG) ist das österreichische Gesetz, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält.

11 Beziehungen: Ausserstreitgesetz, Bundesgesetz (Österreich), Erwachsenenschutzverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Jurisdiktionsnorm, Liechtenstein, Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessrecht, Zivilverfahrensrecht (Österreich), 13. Dezember, 2003.

Ausserstreitgesetz

Das Ausserstreitgesetz ist ein liechtensteinisches Gesetz.

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Bundesgesetz (Österreich)

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm (Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)).

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Erwachsenenschutzverfahren

Das Erwachsenenschutzverfahren ist im 9. Abschnitt des Außerstreitgesetz (AußStrG) (Österreich) geregelt (§§ 116a bis 131 AußStrG).

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Jurisdiktionsnorm

Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt.

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Liechtenstein

Liechtenstein (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde.

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Zivilprozessordnung (Österreich)

Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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Zivilverfahrensrecht (Österreich)

Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.

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13. Dezember

Der 13.

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2003

Keine Beschreibung.

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Leitet hier um:

AußStrG.

AusgehendeEingehende
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