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Ausstattung (Recht)

Index Ausstattung (Recht)

Als Ausstattung werden im deutschen Recht gemäß (BGB) Zuwendungen von Personen an ihre Kinder (oder gegebenenfalls Enkel) bezeichnet, die bestimmte Zwecke verfolgen.

17 Beziehungen: Anspruch (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuung (Recht), Erbschaftsteuer in Deutschland, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Form (Recht), Kindheit, Leistung (Recht), Michael Fischer (Rechtswissenschaftler), Mitgift, Nachkomme, Person, Pflichtteil, Pflichtteil (Deutschland), Schenkung, Unterhalt, Widerruf (Recht).

Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

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Erbschaftsteuer in Deutschland

Online.

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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), gelegentlich auch Erbschaftsteuergesetz genannt, unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in Deutschland.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Kindheit

Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät).

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Michael Fischer (Rechtswissenschaftler)

Michael Fischer ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Mitgift

Mädchen an ihrer Aussteuertruhe (um 1930) Aussteuerschrank, mit Stickereien verziert (Deutsches Schuhmuseum Hauenstein) Plakataufruf „Sag Nein zur Mitgift!“ in der indischen Stadt Bengaluru (2006) Mitgift (von mittelhochdeutsch mitegift „das Mitgegebene“) oder Aussteuer (auch Heiratsgut, früher Heimsteuer) bezeichnet Vermögen in Form von Gütern und Hausrat, die eine Braut mit in die Ehe bringt.

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Nachkomme

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Nachkomme, weiblich Nachkommin, auch Nachfahr(e) und Nachfahrin, Abkömmling oder Deszendent, bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind).

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Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

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Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

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Pflichtteil (Deutschland)

Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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